Markenrecht und Unternehmen?
Einen schönen guten Abend zusammen,
folgende Frage:
Ich würde gerne eine Modemarke anmelden auf den Namen Oceans.
1. Ist das aufgrund des allgemeingültigen Namens möglich?
2. Wenn ja, kann mich jemand wegen der Nutzung des Namens verklagen?
3. Was sollte ich bei so einem Namen beachten?
2 Antworten
Zu 1:
Nein. Ozeans ist ein allgemeiner Begriff und daher nicht unterscheidungsfähig. Das aber ist Voraussetzung für die Eintragung als Marke:
https://www.dpma.de/marken/markenschutz/index.html
Zu 2 und 3 entfallen damit.
1. Ist das aufgrund des allgemeingültigen Namens möglich?
JA, wenn die Marke als Wort, oder Wort- und Bildmarke klar definiert wird.
2. Wenn ja, kann mich jemand wegen der Nutzung des Namens verklagen?
Wenn die Anmeldung sauber gemacht wird nicht. Außerdem verklagen kann man Dich nur, wenn Du die Marke nutzt bevor sie eingetragen udn die Widerspruchfrist abgelaufen ist.
Was sollte ich bei so einem Namen beachten?
Das erste ist die Recherche was schon eingetragen ist und für welche Klassen.
Das habe ich grob schon mal gemacht. Oceans ist nur einmal eingetragen und das für Leitungen im gemeinützigen Bereich.
In Kombination mehrfach. Seven Oceans, tres Oceans usw.Für welche Klassen die sich das haben schützen lassen, sieh Dir selbst an.
https://register.dpma.de/DPMAregister
Was Du brauchst ist Klasse 25 Bekleidung, Schuhe, Kopfbedeckungen.
Da 3 Klassen das gleiche Kosten, kannst Du Dir noch zwei andere miteintragen, die Dir sinnvoll erscheinen.
Ich habe schonmehrere Marken eingetragen. mein eigener Nick: WFWBINDER ist auch eine Marke.
Deshalb suche Dir einen Profi, der das für Dich macht.
Mega, vielen Dank für die Info!
Wenn ich eine Wort-/Bildmarke im DPMAregister eintragen lasse, bin ich aber nur in Deutschland abgesichert, richtig? Macht es bei Mode und einem Onlineshop nicht mehr Sinn, sich direkt in der EUIPO oder WIPO zu registrieren? Um auch hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?