Markenrecht und Unternehmen?

2 Antworten

1. Ist das aufgrund des allgemeingültigen Namens möglich?

JA, wenn die Marke als Wort, oder Wort- und Bildmarke klar definiert wird.

2. Wenn ja, kann mich jemand wegen der Nutzung des Namens verklagen?

Wenn die Anmeldung sauber gemacht wird nicht. Außerdem verklagen kann man Dich nur, wenn Du die Marke nutzt bevor sie eingetragen udn die Widerspruchfrist abgelaufen ist.

Was sollte ich bei so einem Namen beachten?

Das erste ist die Recherche was schon eingetragen ist und für welche Klassen.

Das habe ich grob schon mal gemacht. Oceans ist nur einmal eingetragen und das für Leitungen im gemeinützigen Bereich.

In Kombination mehrfach. Seven Oceans, tres Oceans usw.Für welche Klassen die sich das haben schützen lassen, sieh Dir selbst an.

https://register.dpma.de/DPMAregister

Was Du brauchst ist Klasse 25 Bekleidung, Schuhe, Kopfbedeckungen.

Da 3 Klassen das gleiche Kosten, kannst Du Dir noch zwei andere miteintragen, die Dir sinnvoll erscheinen.

Ich habe schonmehrere Marken eingetragen. mein eigener Nick: WFWBINDER ist auch eine Marke.

Deshalb suche Dir einen Profi, der das für Dich macht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

KimAndre 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 08:42

Mega, vielen Dank für die Info!
Wenn ich eine Wort-/Bildmarke im DPMAregister eintragen lasse, bin ich aber nur in Deutschland abgesichert, richtig? Macht es bei Mode und einem Onlineshop nicht mehr Sinn, sich direkt in der EUIPO oder WIPO zu registrieren? Um auch hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?

wfwbinder  11.03.2025, 21:04
@KimAndre

Es geht weniger darum rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sondern sich ggf. vor Nachahmern zu schützen. EUIPO ist eine gute Idee und relativ einfach und kostengünstig. WIPO würde ich gut überlegen und nur anschieben, wenn sich hier Erfolge zeigen.