Welche steuergünstige Unternehmensstruktur?
Ich möchte ein Unternehmen gründen, wo ich verschiedene Produkte/Dienstleistungen unter verschiedenen Marken vertreibe.
Teils alleine, teils aber auch einige Marken, die ich mit jeweils anderen Personen gründen würde. (Die dann natürlich auch an den jeweiligen Marken beteiligt sind)
Also kurzgesagt: An einigen Marken bin nur ich allein beteiligt & an einigen Marken bin ich teilweise beteiligt.
Natürlich möchte ich dann später auch steuergünstig den Gewinn abführen und vielleicht investieren.
Daher meine Frage: Was für eine Unternehmensstruktur ist am sinnvollsten, um alles unter einem Dach zu haben, den Überblick zu behalten und um später Steuern zu sparen? Ab wann würde eine Holding Sinn ergeben?
2 Antworten
Hallo "MeinName"
Also Du könntest es so machen:
1) Eine Holding UG, die Dir 100% gehört
2a) Eine GmbH A für Marke-A, die gehört 70% Deiner Holding UG und 30% Deinem Partner A
2b) Eine GmbH B für Marke-B, die gehört 70% Deiner Holding UG und 30% Deinem anderen Partner B
ect.
Alle Gewinne aus allen GmbH fließen erst in Deine Holding UG, und Du zahlst erstmal nur 5% Steuern, und kannst mit dem gesammelten Geld in der UG eine dritte GmbH gründen.
Das ganze bespreche nochmal mit einem Steuerberater, Du musst vermutlich zuerst die Holding UG gründen und erst danach die GmbHs.
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Beachte, dass jede UG und GmbH Buchhaltungs und Bilanzierungspflichten haben.
Hallo lieber wfwbinder,
Vielen Dank für Deinen sehr freundlich formulierten Hinweis. 🙏 😊
Ja genau, also: Jede GmbH zahlt erstmal ihre ~30% Steuern auf Gewinne.
Aber bei Ausschüttungen der Gewinne an privat würden nochmal 25% Abgeltungssteuer anfallen, aber wenn man an die UG ausschüttet, sind es nur ca. 5%.
Genauso ist es.
Wichtiger Punkt, ist die Tochter eine gemeinnützige Gesellschaft, oder aus spnstigen Gründen von der Gewerbesteuer befreit, geht der Vorteil verloren, wenn die Holding nicht die gleiche Einstufung hat.
Ich kann Dir nur sagen, dass Du unbedingt fachlich ordentliche Beratung brauchst. Kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen, denn ich betreue mehreere Holdingsstrukturen.
Suche Dir in Deiner Gegend einen Kollegen von mir, mit dem Du es besprichst.
Als Tipp, denke mal über die Trennung von Marke (dem rechtlichen Eigentum der Marken) und der Verwertung nach.
Das ermöglicht es ggf. die Gesellschaften, die Verwerten mal zu verkaufen, aber die Marken und die Erträge aus den Lizenzen zu behalten.
Außerdem könnte man die Markenrecht in einer, bzw. mehreren Gesellschaften halten, die in einem Land ihren Sitz haben, in dem die Einkünfte aus Lizenzen geringer besteuert werden.
Eine gute Überlegung!
Vielen Dank für die kompetente Antwort! 😊👍🏼
Lieber @GandalfAwA die Aussage:
Das ist etwas irreführend, denn es gilt nur für Ausschütungen udn ist dort eine Vergünstigung, weil die Erträge ja schon mit Körperschaftsteuer aus der Tochtergesellschaft belastet ist.
Also jede Tochter zahlt erst selbst. Wenn sie Ausschüttet, gilt die 5 % Regelung