Wie weise ich die Umsatzsteuer als Unternehmer aus, wenn ich keine Rechnungen ausgeben oder erhalten kann?
Hallo zusammen,
ich habe das Problem die Umsatzsteuer nicht ausweisen zu können. Ich verdiene mir im Bereich E-Commerce monatlich als Student Geld dazu. Als Kleinunternehmer ist das kein Problem, da ich keine Umsatzsteuer abführe. Nur komme ich voraussichtlich nächstes Jahr über die Umsatzgrenze. Für mich zu klären gilt nun, wie ich die USt ausweise.
Es handelt sich hierbei um virtuelle Skins. Ich kaufe mich mit realen Geld in den virtuelle Markt ein und kaufe die " Skins und Items" billig ein und verkaufe diese ansprechend teurer weiter. Das Einkommen erhalte ich von einem Drittanbieter " Deutscher Markplatz bei dem diese Skins anonym weiterverkauft werden" . Die Einkaufsplattform ist ein Unternehmen aus Dänemark.
Da ich keine Rechnungen ausstellen kann, stellt sich für mich die Frage wie ich hier nun Umsatzsteuer abführen kann. Nach aktueller Recherche bin ich auf den Begriff Differenzbesteuerung gekommen. Bei diesem habe ich jedoch festgestellt, dass es sich dabei jedoch um bewegliche körperliche Gütern handeln muss, wodurch eine Differenzbesteuerung nicht anwendbar ist.
2 Antworten
Niemand hindert Dich daran, Rechnungen auszustellen.
Wenn die Umsätze umsatzsteuerpflichtig sind, hängt die Umsatzsteuerzahllast aber auch nicht an der ausgestellten Rechnung, als Unternehmer ist man gegenüber Privatkunden gar nicht verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Du dividierst die Einnahme einfach durch 1,19 und multipliziert das Ergebnis mit 0,19, und schon hast Du den USt-Betrag ermittelt.
Grundsätzlich ja, aber:
1. Es heißt Vorsteuer ^klugscheissoff^
2. In 10.000 € "Einzahlung" - womit Du wohl die Betriebsausgabe für den Wsreneinkauf meinst - sind nicht 1.900 € Vorsteuer enthalten, sondern 1.596,63 € und entsprechend sind in 15.000 € "Auszahlung" aka Erlös 2.394,96 €USt enthalten
3. Ich bin mir nicht so sicher, ob das überhaupt umsatzteuerpflichtige Erlöse sind und ob Du einen Vorsteuerabzug hast, das hängt vom Ort der Leistung ab. Das hat wfwbinder aber viel besser drauf als ich, da halte ich mich lieber zurück.
Für einen Vorsteuerabzug ist daa Vorliegen einer ordnungsgrmäßen Rechnung allerdings Voraussetzung .
4. WENN umsatzsteuerpflichtige Umsätze vorliegen, wird Dein Gewinn zukünftig geringer ausfallen - Deine Kunden werden ja wohl Privatkunden ohne Vorsteuerabzugsberechtigung sein, die zahlen Dir also nicht mehr, weil DU Umsatzsteuer abführen musst.
Für mich stellt sich erstmal die frage, ob Deine Verkäufe nicht umsatzsteuerfrei sind.
Wer ist denn Dein Käufer? Kennst Du Deine Kunden, oder isdt es eventuell die Plattform?
Das Einkommen erhalte ich von einem Drittanbieter "
Von dem bekommst Du eine Gutschrift und das ist Deine Rechnung.
Ich vermute nämlcih, dass Deine Umsätze sowieso steuerfrie sind udn die Anwendung der Kleinunternehmerregelung falsch war.
Danke für die Antwort ! Und wie sieht es dann mit der Umsatzvorsteuer aus ? Kann ich dann auch zum Beispiel bei 10.000€ Einzahlung die 19% Vorsteuer wieder abrechnen. Also 1.900€ Vorsteuer zu 15.000€ Auszahlung mit 2.850€ Umsatzsteuer, sodass ich dann auf eine berechtigte Umsatzsteuer von 950 € komme ?