Muss bei Überweisungen der Empfängername stets richtig angegeben werden?
Bei z.B. Geschäftsbriefen ist es nicht ohne weiteres ersichtlich wie sich der Zahlungsempfänger nennt, ob mit z.B. Zusatzbezeichnung z.B. XY Unternehmen Baden-Württemberg oder XC Neckar-Fils e.c.
Stellt sich daher die Frage was passiert wenn die gesamten Angaben wie IBAN und BIC stimmen, jedoch nicht die Empfängerangaben, oder z.B. bei Schreibfehler, wenn man einen Buchstabenverdreher hat oder der gleichen, was passiert dann?
Oder ist diese Angabe eher zweitrangig, diese erscheint quasi lediglich bei der eigenen Kontoführung?
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