Gutschein von geschlossenem Geschäft noch einlösbar?
Haben noch einen Gutschein, der ist bald 3 Jahre alt aber das Geschäft hat zu gemacht und die Filiale in einer anderen Stadt auch. Die Inhaberin hat aber noch andere Geschäfte mit anderen Namen und Inhalt. Habe ich Anspruch darauf meinen Gutschein dort einzulösen?
3 Antworten
Beantworten kann man Deine Frage nur, wenn man die rechtlichen und faktischen Verhältnisse kennt: Wenn jedes Geschäft von einer eigenen Firma betrieben worden wird und diese Firma z.B. liquidiert wurde, ist Dein Gutschein wirtschaftlich wertlos.Wenn der Inhaber aber noch besteht, hast Du weiter Anspruch auf Einlösung.
Es kommt nicht auf die Inhaberin an, sondern, ob es die juristische Person (die Firma) noch gibt, die den Gutschein ausgestellt hat.
Wenn die Liquidation (soweit es eine gegeben hat) noch kein Jahr her ist, kannst Du Deine Ansprüche beim Liquidator (vermutlich die Inhaberin) anmelden.
Wenn das Geschäft nicht von einer GmbH betrieben wurde, ist der Inhaber persönlich haftbar - auch nach Geschäftsaufgabe.
Allerdings wird zum Geldeintreiben sicher ein Anwalt benötigt.
Ob der Wert des Gutscheines dazu reicht, wage ich zu bezweifeln.
Schreib doch der ehemaligen Inhaberin erst einmal einen Brief und schildere Ihr Dein Problem.
Vielleicht löst sich die Sache dann schneller als Du denkst.