Kann ich privat meine eigene Firma beauftragen?
Hallo,
Bevor ich mein Steuerberater befrage möchte ich mich Informieren und bin gerade dabei mich einzulesen. Bitte reißt mir für meine Fragen nicht den Kopf ab.
Ich habe folgende Sache:
Ich habe mehrere Mehrfamilienhäuser/Grundstücke in meinem Privaten besitz, an diesen fallen regelmäßig Instandhaltungs-, Wartungsarbeiten und auch Verwaltungsarbeiten an, die ich größten teils alleine erledigen kann.
(Auch aus den Bekanntenkreis, kommen oft Anfragen zu solchen Arbeiten.)
Als Privater Kapitalanleger weiß ich, was ich Privat abschreiben kann.
Aber Angenommen, ich Gründe ein Kleinunternehmen (z.B. Hausverwaltung/Hausmeisterdienst). Kann ich als Privater Immobilienbesitzer jetzt meine eigene Firma beauftragen, um Instandhaltungs-, Wartungsarbeiten o.ä. zu erledigen?
So würde ich mir doch eigentlich Selbst Lohn zahlen und die Rechnungen kann ich dann Privat als Handwerkerleistung absetzen.
Wie viel darf die Firma dann im Jahr einnehmen, ohne Steuern zahlen zu müssen?
Vielleicht habe ich auch ein kompletten denk Fehler, dann klärt mich bitte auf 😉
Danke schonmal.
Grüße
Tobias
3 Antworten
und die Rechnungen kann ich dann Privat als Handwerkerleistung absetzen
Wenn das deine Hauptmotivation für deine Idee ist, funktioniert dies schon mal nicht. Denn die Handwerkerdienstleistungen, die man in der privaten Steuererklärungen eintragen kann, sind nur für die eigene Wohnung möglich, nicht für vermietete Objekte. Ausgaben für Mietobjekte gehören in die Anlage V.
So würde ich mir doch eigentlich Selbst Lohn zahlen
Soweit es die üblichen Hausmeistertätigkeiten sind, die laut Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlagefähig sind, ist es ganz offiziell erlaubt, dass du auch deine eigene Arbeitszeit ansetzen darfst, die du als Vermieter aufgebracht hast. Dazu musst du gar keine Firma gründen.
Auch aus den Bekanntenkreis, kommen oft Anfragen zu solchen Arbeiten
Wenn du andere Auftraggeber für deine Dienste finden kannst kannst, dann ist ein Gewerbe sicherlich eine Überlegung wert, denn du generierst ja dann zusätzliche Einnahmen. Aber für die eigenen Objekte macht es keinen Sinn, da ist der Aufwand größer als der Nutzen.
Firma ist der Name unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Über die Rechtsform ist damit nichts gesagt.
Da man sich nicht selbst beauftragen kann, müßte man schon eine GmbH gründen um eine eigene Rechtspersönlichkeit zu schaffen. Da wäre das möglich.
Allerdings sind die Kosten für Gründung und Betrieb einer GmbH ja nicht unerheblich. Wenn man dann auch noch die Einnahmen versteuern muss kann das eigentlich nur ein Verlustgeschäft werden.
Wenn das Unternehmen eine eigene Rechtsperson ist (also eine Kapitalgesellschaft), könntest du das machen. Nur ist der Lohn, den die Firma an dich zahlt, für dich Einkommen. Ein pauschal versteuertes Arbeitsverhältnis ginge, nur verursacht auch das Kosten.
Gefühlt könnte es so laufen, dass wenn es wirklich einen steuerlich positiven Effekt hätte, Richtung missbräuchlicher Gestaltung geht. Wahrscheinlich hat es aber nach Kosten, Steuern und Abgaben einen negativen Effekt für dich.
Zu denken gibt mir das mit dem Bekanntenkreis. Wenn es deine Zeit zulässt und du Lust dazu hast, professionell Häuser zu verwalten und wenn du die Voraussetzungen dazu erfüllst (wichtig!), könnte das anders zu sehen sein und dann könnte das in Form einer GmbH, die ja schon mal von einer Seite sicher Aufträge bekommt, für dich interessant sein.
Ein Kunde hatte vor vielen Jahren genau das Thema (nur mit Ferienwohnungen) und ist mittlerweile ganz gut im Geschäft.