freiberufliche Tätigkeit - wie dem FA rückwirkend melden und wo in Steuererklärung eintragen?
Schönen guten Tag!
Auch ich gehöre zu den Leuten, die die freiberufliche Tätigkeit und freie Mitarbeit fälschlicherweise als ein und das selbe betrachtet haben.
Heisst, ich habe es versäumt, den Freiberufler-Status beim Finanzamt zu beantragen :-(
Ich habe für einen deutschen Online-Shop Übersetzungen angefertigt (Artikelbeschreibungen für einen französischen Shop und des Schriftverkehrs bei der Suche nach einem Fulfillment-Dienstleister). Sollte also in die Katalogberufe eigentlich reinpassen. (?)
Daher meine 1. Frage:
Wie melde ich das nun rückwirkend dem FA? Per Begleitschreiben zur Steuererklärung?
Das Ganze war ein Projekt, das nur im Jahr 2011 stattgefunden hat und wo auch in 2012 und weiterer Zukunft nichts mehr dazu kommt)
Es handelt sich um knapp 1200,-- Euro im Jahr 2011, verteilt auf 3 Rechnungen (gestellt mehrwertsteuerfrei nach §19 Absatz 1 UstG, Kleinunternehmerregelung).
Und meine 2. Frage:
wo trage ich diese Einkünfte in meiner Steuererklärung ein?
Anlage S Zeile 36?
Oder in Anlage N, Zeile 20? Oder Anlage N, Zeile 26?
Oder in Anlage EÜR?
Stehe gerade ein bißchen "im Wald"...
Ich danke Euch vielmals für hilfreiche Kommentare!
Viele Grüße,
Petra