Freiberufler in Chile mit Aufträgen für deutsche Kunden // Versteuerung
Hallo, ich arbeite seit ein paar Monaten als Design-Freelancer von Chile aus nach Deutschland ( und werde/möchte das auf unbefristete zeit auch weiterhin machen ) - für Unternehmer und private Kunden und bin dort als Freiberufler gemeldet. Ich habe in Chile keinen festen Wohnsitz angemeldet. Der Wohnsitz in Deutschland besteht zur Zeit noch. Ich gehe davon aus, dass ich jedes Jahr ein paar Wochen Deutschland besuchen werde - weiss aber noch nicht ob das ausreicht, um meinem Wohnsitz beizubehalten - nach meiner bisherigen Recherche denke ich das nicht. Falls ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habe, wie muss ich mein Einkommen versteuern - stimmt es, dass mein Steuerfreibetrag dann wegfällt? Was gilt es noch zu beachten bzw. was ändert sich noch ohne deutschen Wohnsitz? Vielen Dank für Eure Hilfe.
2 Antworten
Solange der Wohnsitz in "D" besteht, ist hier in "D" die unbeschränkte Steuerpflicht gegeben.
Also wird hier die einkommensteuer gezahlt. Da es vermutlich keinen anderen Betriebsstandort gibt, ist auch der Betrieb an der gleichen Adresse, womit dann auch die Umsatzstuer nach hiesigem Recht zu berechnen udn entrichten ist.
Sollte der Wohnsitz in "D" aufgegeben werden, wandert die Einkommensteuerpflicht nach Chile.
Auch für die Erträge mit deutschen Kunden. Voraussetzung alleridngs, das auch das Büro dann in Chile ist.
Wenn alle Arbeiten per PC/Internet gemacht werden können, ist praktisch nur wichtig, wer hat den besseren Steuersatz, "D", oder chile
Hola Hans-Dieter,
ich spiele aktuell mit dem Gedanken als Freiberufler für einige Zeit nach Chile zu gehen, meinen Wohnsitz dorthin zu verlegen und entsprechend in Chile Steuern zu entrichten. Ich währe Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich zwecks Erfahrungsaustausch kontaktieren würden. Details könnten wir dann vielleicht per Mail oder Skype klären.
Vielen Dank Martin