Zweitwohnung und Verpflegungspauschalen bei freiberuflicher Tätigkeit
Ich werde mich ab Oktober freiberuflich selbständig machen. Mein bisheriger Arbeitgeber wird mich zu ca. 40-50% auslasten (ca. 8-10 Tage im Monat). Bisher hatte ich am Arbeitsort eine Zweitwohnung.
Kann ich diese Zweitwohnung beibehalten und als Betriebsausgaben absetzen? Wie sieht es mit Verpflegungsmehraufwendungen aus? Beginnt eine neue 3-Monatsfrist? Können die Fahrtkosten voll als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, oder nur pauschaliert wie bei Arbeitnehmer?
Wer kann mir weiterhelfen?
1 Antwort
Du kannst alle betrieblich veranlassten Kosten steuerlich geltend machen, also auch die für die Wohnung. Das FA interessiert sich nicht dafür, wie lange Du die schon hast und wer bisher die Miete gezahlt hat. Das hat auch überhaupt nichts mit der Verpfelgungspauschale zu tun, die gibt es, weil Du durch Tätigkeit "außerhalb" ein Mehraufwand entsteht. Da Du vermutlich noch weitere Kunden haben wirst, ist es möglich, dass Du hier mehr als drei Monate ansetzen kannst.
Fahrtkosten setze ich immer voll ab, allerdings fahre ich mit der Bahn, jedenfalls sind auch die Fahrten zu Deinem Einsatzort betrieblich veranlasst.
Ich würde an Deiner Stelle einen Steuerberater aufsuchen, der kann Dir erklären, was Du zu tun hast und wenn er für Dich die Steuererklärung macht, geht auch nichts schief.