OnlyFans Erotik Bilder Gewerbeschein?
Hallo, ich bin 18 und habe mir soeben ein OnlyFans Account erstellt. (Ich als creator werde Erotik Sachen von mir selbst posten, was andere Leute durchs abonnieren (was Geld kostet) dann sehen können und dieses Geld von den Abos wird dann weiter zu mir gesendet).
Ich habe jetzt öfter gelesen das ich ein Gewerbeschein für OnlyFans beantragen muss aber gleichzeitig hab ich gelesen das es als Freiberufler gilt da es ja Bilder von mir sind und als Gewerbe sollen nur Sachen zählen die als Sozial wertig gelten, wovon OnlyFans und Erotik Bilder und Videos anscheinend kein Teil von sind und somit nicht als Sozial wertig gelten und man kein Gewerbeschein beantragen kann.
Also ist meine Frage hier ob ich das OnlyFans dennoch als Gewerbe anmelden müsste (Begründung Kunst nehme ich dann mal an?) oder es einfach als Freiberufler gilt und ich nichts anmelden muss. Vielen Dank im voraus.
1 Antwort
Keine Ahnung was Du da gelesen hast.
Du bietest erotische Bilder und/oder Videos von Dir an und andere Leute zahlen dafür. Du machst zwar keine Auftragsarbeiten, aber Du richtest Dich an einen allgemeinen Personenkreis. Das künstlerische Element, dass für den Freiberufler und nicht für den Gewerbetreibenden notwendig wäre, sehe ich da nicht wirklich. Steuerlich ist es also ein Gewerbebetrieb.
Das Gewerberecht hat zwar eigene Voraussetzungen, geht aber in den meisten Fällen konform mit der Steuer. Ich würde das Gewerbe anmelden und als Zweck Foto-/Videomodell (gewerblich) angeben.