Medienberater

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Die Frage der "ähnlichen Berufen" ist, wie ie Katalogberufe, in § 18 EStG geregelt.

siehe hier:

www.ifb-gruendung.de/.../Freier_Beruf_oder_Gewerbe-kurzfassung.pdf

geht es dabei um den Charakter der Arbeit, die bei einem Medienberater wohl im Bereich zu sehen ist der dem eines Journalisten nahe kommt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986