Verkauf eines Laptops privat oder als Selbständiger? Zeitwert > Buchwert! Steueroptimierung!
ein Bekannter ist Freiberufler. Er hat einen Laptop (4 Jahre alt), den er jetzt verkaufen will. Der Laptop steht noch in seinen Büchern und ist wohl abgeschrieben.
Wenn er jetzt verkauft (er rechnet mit 200 Euro) und mehr erzielt als der Restwert (wohl abgeschrieben auf 1 Euro), dann macht er doch einen Gewinn, oder?
Ist es nicht besser, dass er ihn aus den Büchern nimmt und als Privatmann verkauft? Wie entnimmt man? Muss er dann als Privatperson einen Euro zahlen bei der Entnahme?
Oder wie gestaltet man am besten so einen Fall, wenn ein abgeschriebenes Gut noch einen höheren Zeit- als Buchwert hat, um nicht zu viele Steuern zu bezahlen?
1 Antwort
Wenn er ihn entnimmt, dann muss er das zum Teilwert machen, der im Zweifel dem Marktwert entspricht. Er gewinnt aso nichts.
Jede Entnahme,, die man zu einem geringen Wert tätigt udn bei der man dann das Gut unmittelbar danach teurer verkauft ist Steuerverkürzung.
Das mal am Beispiel des Klapprechners. Wenn er ihn für 100 entnimmt und privat für 200 verkauft, spart er 16 Euro USt udn ggf. ca. 35 Euro Einkommensteuer. also 50 Euro. Dafür das Risiko eines Problems bei einer Steuerprüfung eingehen?