Ich bin Dipl.-Ing.(FH) und möchte eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Als Freiberufler?
Es handelt sich dabei um die Koordination , Anleitung und Überwachung von Technikverbringung, -aufbau und - inbetriebnahme.
3 Antworten
Ingenieurleistungen sind eindeutig freier Beruf.
§ 18, abs. 1 EStG
Solange die keine einzige Schraube verkauft ist das Freiberuflich
Diplom-Ingenieur ist ein "Katalogberuf", also vom Finanzamt grundsätzlich anerkannt. Im Einzelfall sende den Business-Plan dem Finanzbeamten mit der Bitte um Bestätigung des Freiberufler Status. Dann zahlst du KEINE Gerwerbesteuer, also ca. 17,53% des Gewinns. FREIberufler sind Gewerbsteuer FREI. Das ist der ganz große Vorteil gegenüber dem Gewerbetreibenden, bzw. der Kapitalgesellschaft. Das schreibt eine freiberufliche Künstlerin von XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX