Trotz Freiberufler-Status Gewerbeanmeldung beantragt - Konsequenzen?
Hallo an alle,
ich habe letztes Jahr begonnen als Freelancer Geld zu verdienen. Meine Tätigkeit (genaue Bezeichnung lautet Ads Evaluation) entspricht ungefähr der eines Übersetzers, weswegen ich angenommen hatte, dass ich zu der Kategorie der Freiberufler zähle.
Durch falsches Informieren habe ich direkt ein Gewerbe beantragt und dachte, dass dadurch auch automatisch das Finanzamt informiert wird, sodass ich mich nicht weiter mit der Sache beschäftigen müsste. Das Finanzamt würde ja dann selbstständig auf mich zukommen und mir den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" für die später nötige EÜR zuschicken.
Heute, ein Jahr später erfahre ich, dass mein Finanzamt immer noch nichts von meiner Tätigkeit weiß. Nun erfahre ich auch, dass ich als Freiberufler kein Gewerbe anmelden muss, sondern dem Finanzamt den Fragebogen z.s.E. zuzusenden habe.
Kann ich den Fragebogen nun noch nachträglich mit den Daten für das letzte Jahr einreichen? Außerdem frage ich mich was mit der fälschlich erstellten Gewerbeanmeldung ist, reicht es diese jetzt einfach zu kündigen, oder drohen mir jetzt Nachzahlungen für Gewerbesteuer & Co. und weitere Steuererklärungen? (Meine Einnahmen lagen letztes Jahr bei knapp 3000€)
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Lass halt die Gewerbeanmeldung wie sie ist. Ich habe auch einen Kran-Führerschein und führe gar keine Krane. Ich hab auch einen Kfz-Führerschein und habe gar kein Auto. Stört keinen.
Erkläre deine Einkünfte, wie es sich gehört und dann ist auch gut.