Freiberüfliche Tätigkeit nicht angemeldet...was jetzt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Panik raus, Ruhe rein.

Angemeldet ja, oder nein ist hier völlig egal.

Wichtig it nur eins, wenn Du für diese Jahre keine Steuererklärung abgegeben hast, hast Du auch keine falsche Steuererklärung abgegeben.

Also nur hinsetzen, zusammenstellen, was Du in der Zeit eingenommen hast, die Kosten abziehen.

Dann die steuererklärungen einreichen udn fertig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Rightlyone 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 08:08

Vielen Dank für deine Hilfe!

Heißt es dann nicht, das ich schwarz gearbeitet habe? Wenn ja, war es gar nicht mit Absicht.

Hast du auch Tipps, wie ich eine Steuererklärung erstelle? Brauch ich das EÜR Formular dazu?

wfwbinder  27.03.2019, 09:10
@Rightlyone

Nein, Schwarzarbeit ist, wenn man arbeitet, Geld kassiert und keine Quittung ausstellt in der Absicht keine Steuern und keine Abgaben zu bezahlen.

Das liegt bei Dir nicht vor.

Richtig, die Anlage EÜR ist auszufüllen, weil der Gewinn ja erst ermittelt werden muss. Das Ergebnis geht dann über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung.

Rightlyone 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 10:06
@wfwbinder

Das ist erst mal eine Erleichterung.

Mit welchen Strafen kann ich mich mit rechnen, wenn ich alle die Steuererklärungen zu spät abgebe?

Vielen Dank nochmal.

wfwbinder  27.03.2019, 10:15
@Rightlyone

Es gibt keine Strafen, nur Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen.

Die Höhe hängt von der festgesetzten Steuer ab.

Da wir hier nur wissen, dass Du als Lehrerin tätig warst, aber weder welche Einnahmen vorlagen, welche Kosten runter gehen, welche Einkünfte daneben vorhanden waren und ob Du in den fraglichen Jahren verheiratet, oder ledig warst, sind alle Spekulationen über die Höhe der Steuern und die daraus resultierenden ZUschläge, Zinsen usw. reine Spekulation.

Rightlyone 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 10:33
@wfwbinder

Alles klar. Muss/soll ich diese Tätigkeit beim FA auch verspätet anmelden?

Ich bin ledig und hatte in der Zeitraum keine andere Einkünfte. Monatsgehälter lagen zwischen 400 - 1,500€.

wfwbinder  27.03.2019, 12:06
@Rightlyone
  1. anmelden tust Du es ja durch Abgabe der Erklärungen.
  2. Was für Gehälter? Ich dachte es ginge um freiberufliche Lehrertätigkeiten gegen Honorar?
  3. Also hast Du von Einnahmen zwischen 400- und 1.500,- Euro gelebt?
  4. Wie hast Du das mit der Krankenkasse geregelt?
Rightlyone 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 13:04
@wfwbinder

Ja, Honorar meine ich (Gehalt=falsches Wort benutzt).

Ja, ich habe davon gelebt. In den letzten Jahren war's eher immer um ca. 1,500€.

Da ich ursprünglich aus Großbritannien komme, habe ich nach Krankenversicherung gefragt als ich mich bei der Stadt angemeldet habe. Ich brauchte keine haben, da ich über den NHS versichert war, und hat anscheinend für Deutschland gereicht. So haben die Leute vom BA mir gesagt - ich war bereit, mich bei einer Krankenkasse anzumelden.

Nun bin ich seit 2016 mit der AOK versichert, da es mit einer festen Anstellung nötig war.

Rightlyone 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 13:11
@Andri123

In meinem Fall nicht, da ich über dem NHS (GB) versichert war/bin. Rentenversicherung musste ich auch nicht zahlen - meine Kollegen auch nicht. Ob die deutschen das müssen, bin ich mir nicht sicher.

wfwbinder  27.03.2019, 14:40
@Rightlyone

OK, das mit der EU Bürgerin fehlte im Sachverhalt. Klar reicht die NHS.

Bei einer Festanstellung ist in Deutschland die Sozialversicherung Pflicht.

Denke dran, von den Honoraren gehen Deine Kosten runter. jeweils die Hälfte von Telefon und Internet, Dein Schreibmaterial, alle Bücher, die Du für die Tätigkeit und Unterrichtsvorbereitung gekauft hast und pro Kilometer entfernung zur Arbeitsstätte 30 Ct. für die Fahrtkosten.

Hallo,

die Tätigkeit nicht anmelden ist nicht so schlimm, da passiert nichts.

Die Einnahmen hätten natürlich trotzdem versteuert werden müssen. Vorausgesetzt, es gab überhaupt im Jahr genug Einnahmen , um den Grundfreibetrag zu überschreiten. Um welche Größenordnung geht es bzw. welche Einkünfte hattest Du darüber hinaus ?

Viel Glück

Barmer


Rightlyone 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 10:19

Ja, die meisten meiner Ankünfte in dem Zeitraum lag über 800€ d.h. sie müssen versteuert werden.

Reicht es wenn ich Honorarrechnungen und Kontoübersicht mit der Steuererklärung einreiche?

barmer  29.03.2019, 21:18
@Rightlyone

Bei Einnahmen von 800 EUR im Monat und sicherlich auch einigen Kosten ist die Steuerpflicht unwahrscheinlich. Wie warst Du z.B. krankenversichert ?


Gaenseliesel  26.03.2019, 22:20

Desweiteren kommt es darauf an, ob überhaupt Steuern gezahlt hätten werden müssen. Hast du denn Rechnungen mit Umsatzsteuer geschrieben bzw. weitere Einkünfte gehabt, die den Grundfreibetrag (nicht) überschreiten ?

Wer z.B. gar keine Steuern zahlen hätte müssen, der kann auch keine Steuerstraftat begehen. Ob man jetzt überhaupt eine Erklärung nachreichen muss, da bin ich überfragt. Formell wohl ja, aber ein Anruf beim Finanzamt oder der Weg zum Steuerberater sollte helfen.

cats123  27.03.2019, 00:06
@Gaenseliesel

" aber ein Anruf beim Finanzamt oder der Weg zum Steuerberater sollte helfen" -

verbessere selbst.

Gaenseliesel  27.03.2019, 00:22
@cats123

.....dazu gibt es (für mich) keine Veranlassung !

Unsere Beamten im FA arbeiten bürgernah, sind freundlich und in der Regel sehr hilfsbereit.

Andri123  27.03.2019, 00:33
@Gaenseliesel

Das kommt wohl auf die Höhe der Einkünfte an. Wenn man sich im Spannungsfeld zwischen Selbstanzeige und gar nix machen befindet, sollte man sicherlich nicht als erstes beim FA anrufen.

Gaenseliesel  27.03.2019, 00:53
@Andri123

ja eben, stimmt schon

".......kommt es darauf an, ob überhaupt Steuern gezahlt hätten werden müssen. Hast du denn Rechnungen mit Umsatzsteuer geschrieben bzw. weitere Einkünfte gehabt, die den Grundfreibetrag (nicht) überschreiten ? "

.....zu all dem antwortet der Fragesteller nicht. Es fehlen einzelne Puzzle um sicher antworten zu können, damit er nicht noch unnötig schlafende Hunde weckt.

Bei Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer z.B. müsste man dem FA diese erklären, denke ich.

Es kommt halt drauf an, muss der Fragesteller doch noch nachmelden......keine Ahnung. :-(

Rightlyone 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 09:19
@Gaenseliesel

Vielen Dank für die Kommentare. Ich bin gerade in der Arbeit und daher kann jetzt nicht viel schreiben. Ich melde mich später noch.

Rightlyone 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 09:44
@Gaenseliesel

Ja, also es war unterschiedlich. Manchmal war's nur 400€, €800 und manchmal 1,500€...

Gaenseliesel  27.03.2019, 14:21
@Rightlyone

Ok....wie ich gerade sehe, @wfwbinder als Fachmann hat geantwortet, darauf kannst du vertrauen !

Und jetzt glaubst Du zu wissen, dass man das muss - das ist falsch.


Rightlyone 
Beitragsersteller
 26.03.2019, 22:59

Wie meinst du?