Zweitwohnung und Verpflegungspauschalen bei freiberuflicher Tätigkeit
Ich werde mich ab Oktober freiberuflich selbständig machen. Mein bisheriger Arbeitgeber wird mich zu ca. 40-50% auslasten (ca. 8-10 Tage im Monat). Bisher hatte ich am Arbeitsort eine Zweitwohnung.
Kann ich diese Zweitwohnung beibehalten und als Betriebsausgaben absetzen? Wie sieht es mit Verpflegungsmehraufwendungen aus? Beginnt eine neue 3-Monatsfrist? Können die Fahrtkosten voll als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, oder nur pauschaliert wie bei Arbeitnehmer?
Wer kann mir weiterhelfen?
Freiberufler,
Betriebsausgaben,
doppelte Haushaltsführung,
Verpflegungsmehraufwand