Täuschungsversuch an der Uni?

Hallo,

ich habe das Problem, dass mir Betrug vorgeworfen wird. Ich habe eine Klausur geschrieben. In der Klausur habe ich alles auf Konzept geschrieben, was ich weiß (ohne die Klausur vorher angeschaut zu haben). Also auch Sachen die nicht gefragt wurden, die ich später nicht gebraucht habe.

Jetzt sagt der Professor, dass ich das Konzeptpapier mitgebracht habe.

Seine Argumentation ist, dass das Konzeptpapier, das er ausgegeben hat nur kariert gewesen sein soll und das, welches ich beschrieben habe blanko ist. Er habe alle Blätter genau abgezählt und das Blanko sei Zuviel.

Ich bestehe weiter darauf, dass ich nicht beschissen habe und das Papier vermutlich dazwischen gerutscht ist. Alle Konzeptpapiere (das beschriebene und das andere) sind mit Uni Siegel. Zudem ist mir bei der Abgabe da abgeschriebene Papier rausgerutscht und ich hätte es fast vergessen abzugeben und er meinte dann beim Telefonat später das hätte ich mit Absicht gemacht, weil ich es nich abgeben wollte sondern wieder mitnehmen. Seine Theorie: ich habe das Konzept bei einer anderen Klausur mitgenommen und daheim beschrieben und dann mitgebracht. Es geht jetzt vor den Prüfungsausschuss. Während der Klausur wurde mir nicht vorgeworfen gespickt zu haben. Er reif mich erst nach der Klausur an. Es wurde erst nach der Klausur „festgestellt“.
meine Frage: was passiert jetzt bzw. Was droht mir? Habe öfters gelesen, dass ich beweisen muss nicht gespickt zu haben, aber wie? Und kann ich exmatrikuliert werden?
vielen Dank

Studium, Recht
Freibetrag Härtefall bei BAföG an privater Hochschule?

Guten abend,

ich habe mich zum kommenden Semester in eine staatlich anerkannte private Hochschule immatrikuliert und wollte mir meinen BAföG Satz ausrechnen https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/). Dabei ist mir aufgefallen das unter dem Punkt "Können Schulgeld/Studiengebühren beim BAföG berücksichtigt werden?" steht, dass man im Monat bis zu 305€ mehr im Monat verdienen darf wenn man im Inland Studiengebühren zahlt. Da meine Studiengebühren pro Monat mehr als doppelt so hoch sind würde mir das ganz gut kommen, wenn das BAföG-Amt mir da einen höheren Freibetrag zuspricht den ich verdienen darf. Das Problem ist, dass ich dazu im Netz fast nirgends dazu finde außer auf dieser Seite. Vllt hat da jemand Erfahrungen gemacht.

Müsste man sich dann als Werksstudent einstellen lassen und darauf achten dass man nicht mehr als 755€ pro Monat verdient?

Hier nochmal als Zitat von dem rechner:

"Zu Studiengebühren zählen NICHT etwaige Verwaltungskostenbeiträge, Immatrikulations- oder Rückmeldegebühren an staatlichen Hochschulen und Unis und ebenso wenig der Semesterbeitrag / Sozialbeitrag für Studierendenwerk, AStA und evt. ein Semesterticket.

Die Angabe von Schulgeld/ Studiengebühren ist relevant bei höherem eigenen Einkommen: Wenn du an einer privaten (Hoch-)Schule eingeschrieben bist, die staatlich anerkannt ist und Studiengebühren erhebt, so kann Dir auf Antrag ein höherer Freibetrag auf den eigenen Verdienst bzw. die Waisenrente gewährt werden. Dieser Freibetrag kann nicht höher als das Schulgeld / die Studiengebühren sein und ist auch bei höheren Gebühren auf derzeit 305 € pro Monat begrenzt.

Aber erst einmal den Antrag stellen und dabei nicht vergessen, eine Bescheinigung über das Schulgeld / die Studiengebühren beizulegen."

danke :)

Studium, BAföG, Steuern, verdienst
Wie kann man trotz Bafög sein angespartes Geld trotzdem "behalten"?

Ich würde gerne nach meinem Abi den freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr ablegen. In den letzten Jahren ist das Gehalt bzw. der Sold gut gestiegen für den Wehrdienst. Mein ursprünglicher Plan war es dort knapp 2 Jahre zu dienen und danach zu studieren (nicht bei der Bundeswehr). So, nun würde dort in rund 2 Jahren ein ordentlicher Sparbetrag zusammenkommen, falls man sein Geld nicht anderweitig verprassen würde. Nun beißt sich das aber mit dem Bafög-Freibetrag von 8200 Euro, da ich denke, dass dieser nach den 2 Jahren FWD überstiegen wird.

Ich finde so eine Regelung hat durchaus ihre Berechtigung, nur dann würde Ich einfach mein Studium direkt nach dem Abi anfangen, da sich der freiwillige Wehrdienst in dieser Konstellation nicht lohnen würde, es sei denn man könnt das Geld anderweitig verstauen. Falls es so eine rechtskonforme Methode gibt dann würde Ich sie benutzen aber irgendwie kommt mir das ganze sehr "nicht legal" vor, weshalb Ich hier fragen wollte ob man in meiner Situation den Wehrdienst antreten sollte und das Geld sparen könnte oder ob das ganze nichts bringt und ich stattdessen direkt mein Studium anfangen sollte.

Deswegen wollte Ich noch wissen was überhaupt als Vermögenswerte bei einem Bafög-Antrag berücksichtigt werden.

Ich meine klar, das Konto, Wertpapiere etc... aber was fällt alles noch unter dieses "etc". Zählen auch Schmuckgegenstände wie z.B. Uhren? Weil dann könnte man sein Geld in eine teurere Uhr stecken aber Ich weiß ja nicht...

Studium, BAföG, Bundeswehr, Recht
Jura oder lieber Dipl. Finanzwirt?

Hallo liebe finanzfrage,

ich habe vor kurzen mein Abi überaus gut beendet. Mit dem Ende der Schullaufbahn kam auch die Frage hoch, was ich nach der Schule machen sollte. Ich war leider komplett planlos/lost und hatte eigentlich nicht wirklich viele Ideen was ich machen sollte. Mein Talent lag in der Schule immer beim Thema Sozialwissenschaften wo ich auch stolz 15 Punkt im LK hatte, doch Rechtswissenschaft konnte ich mir auch immer gut vorstellen und bietet auch bessere Karierechancen.

Nach etwas längerer Zeit (indem ich nicht viel vorlegen konnte) haben meine Eltern mich dazu gebracht mich für eine duale Ausbildung zum Dipl. Finanzwirt (Beamte gehobener Dienst im Finanzamt) zu bewerben, wo ich auch sofort angenommen wurde. Allerdings hab ich mich zeitgleich auch für Jura an meiner Lieblings-Uni beworben und vor ein paar Tagen eine Zusage erhalten. Jura ist dort heiß begehrt und ich kenne auch viele Bekannte die abgelehnt wurden. Meine Eltern sind weiterhin für das duale Studium, ich allerdings unentschieden.

Ich bin seitdem hin- und hergerissen. Mein Herz möchte eigentlich Jura studieren, doch das Beamtentum finde ich auch sehr verlockend und Finanzwirt ist doch eigentlich am Thema Jura nah dran oder? Zudem kommt die Finanzierung, bei der dualen Ausbildung wird man bezahlt beim Studium nicht. Meine Eltern verweisen darauf, dass man nach 4 Jahren ebenfalls im Rahmen eines Förderungsprogramm des Finanzamtes Jura studieren kann. Man würde dann in den höheren Dienst aufsteigen, müsste allerdings während des Studiums immer noch Teilzeit bei der Behörde arbeiten. Könnte ich nicht einfach 6 Jahre lang Jura studieren und mich dann für den höheren Dienst bewerben? Das wäre zwar viel riskanter als der abgesicherte Beamtenweg aber schneller.

Wie gesagt ich bin eigentlich immer noch planlos und habe das Gefühl, dass mir das nach dem Abi alles viel zu schnell geht. Wisst ihr wo ich Hilfe zu diesem Thema finden könnte? Oder was für eine junge aufstrebende Person besser ist? Jura oder Dipl. Finanzwirt?

Beantworte gerne weitere Fragen in den Kommentaren.

Studium, Ausbildung, Finanzamt, Recht
Wohnung mieten mit BAföG, wenn BAföG Antrag noch nicht bearbeitet ist?

Ich fange diesen September mein Studium an, und bin momentan auf Wohnungssuche. Finanzieren möchte ich mich durch Bafög (väterlicherseits kein Einkommen, im vorletzten Kalenderjahr ein Einkommen von 450€ im Jahr mütterlicherseits), plus das Kindergeld, das meine Eltern mir überlassen werden.

Bafög habe ich letzte Woche angefangen zu beantragen, muss jedoch noch meine Immatrikulationsbescheinigung und meinen Mietvertrag mit hochladen, bevor der Antrag an das zuständige Bafög-Amt geht. Die Immatrikulationsbescheinigung sollte nächste Woche ankommen, für den Mietvertrag brauche ich logischerweise noch eine Wohnung.

Da der Studiengang zulassungsbeschränkt war, und ich mich auch in ganz anderen Städten beworben habe, konnte ich Bafög auch noch nicht früher beantragen (da ich nicht wusste, an welches Studentenwerk ich mich letztendlich wenden muss).

Jetzt ist meine Frage allerdings: Ich brauche ja den Mietvertrag, um Bafög zu beantragen - aber um eine Wohnung mieten zu können, brauche ich ja eine Angabe zum Einkommen. Der Bafög-Rechner online ist ja nicht maßgebend oder bindend.

Mein Stiefvater würde mir auch anfangs noch Geld leihen, für die Miete (da bis zum Erhalt des BAföG Bescheids auch Mal 3 Monate vergehen können), aber brauche ich den Bescheid nicht trotzdem zur Vorlage beim Vermieter?

Ich habe am Samstag beispielweise mehrere Besichtigungstermine für Wohnung, und wenn ich dann nach der Finanzierung gefragt werde, sage ich natürlich Bafög, sowie das Bürgen meiner Eltern - reicht das denn schon?

Hoffe, dass mir jemand helfen kann, bzw. das jetzige Vorgehen näher erklären könnte. :)

Studium, Student, BAföG, Finanzierung, Mietvertrag, Mietwohnung, wohnung

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