Hallo,

ich bin in Vollzeit beschäftigt und studiere in Teilzeit. Ich muss ein Pflichtpraktikum abslovieren, habe mir dafür unbezahlten Urlaub genommen. Für das Praktikum erhalte ich eine Aufwandsentschädigung von 450 EUR/Monat. Von mir wurden jetzt Steuerunterlagen angefordert, wobei mir erkärt wurde, dass Versteuerung der Nebenbschäftigung (das Praktikum) nur mit Steuerklasse 6 möglich sei.Bekomme ich die Steuern wieder zurück? Denn eigentlich ist das doch ein Minijob und steuerfrei? Was kann ich noch alles steuerlich absetzen: Unterbringung, wöchentliche Heim-Fahrten, Fahrten am Ort von Unterkunft zur Dienststelle? Gibt es noch was?

Herzlichen Dank.Studi66