Guten Tag, sind die Kosten des Studiums bei einer 40-jährigen nach Exmatrikulation nicht mehr steuerlich absetzbar?
Guten Tag, sind die Kosten des Studiums bei einer 40-jährigen nach Exmatrikulation nicht mehr steuerlich absetzbar (kein Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen)?
4 Antworten
1. Exmatrikuliert, verstanden
2. Studienkosten, wie sollen die nach einer Exmatrikulation noch entstehen?
3. Wenn die Studienkosten zu einem Beruf führen, wären es Sonderausgaben (gewesen).
4. Wenn es schon eine Berufsausbildung davor gab, dann wären es vorweggenommene Werbungskosten im neuen Beruf (gewesen).
Mit der Exmatrikulation war klar, dass das Ziel nciht mehr erreicht werden kann. Somit eben auch keine vorweggenommenen Werbungskosten.
Du kannst trotzdem folgendes versuchen. Wenn Du nur aufgehört hast, weil Dein Ehemann pflegebedürftig wurde, dann eben mit der Begründung die Ererkennung fordern, weil Du ja nur wegen der Krankheit unterbrichst.
Probieren geht über studieren
Ach so, ich bekomme eine Rente, Wollte ggf. dann das Studium für die Selbständigkeit nutzen. FA lehnt die Ablehnung ab mit der Begründung..." dass diese Kosten nicht im Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen stehen - Abschnitt 9.2 Lohnsteuerrichtlinie)
Exmatrikulation zum 31.8.2014 - bis dahin bin ich ja immer noch regelmäßig zur Uni gafahren - Also Fahrtkosten, Arbeitszimmer etc. Für die Jahre 2012 und 1013 haben sie die Kosten anerkannt. Ich konnte ja nicht vorhersehen dass mein Mann pflegebedürftig wird - und zum Schluss ist es einfach zu viel.
Wenn die Ausgaben für das Studium in den Vorjahren als Werbungskosten anerkannt wurden ist es unverständlich, dass sie 2014 plötzlich keine Werbungskosten mehr sein sollen.
Wenn ich auf's Datum der Frage schaue befürchte ich aber, dass die Einspruchsfrist schon abgelaufen ist - schade.
Es fehlt die berufliche Veranlassung, hier mehr zum Thema.
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php