Bekomme ich bei Pflichtpraktikum vor dem Studium weiterhin Hartz 4?
Ich habe auf dem zweiten Bildungsweg Abitur gemacht und möchte nun zum Wintersemester soziale Arbeit studieren. Zurzeit beziehe ich Hartz4. Vor Studienbeginn muss ich ein 3 bzw. 6 Monatiges Pflichtpraktikum absolvieren. Bekomme ich dann weiterhin hartz4? Oder darf der Sachbearbeiter mir das Praktikum verwehren ? Das Praktikum ist unbezahlt. Wüsste nicht wie ich sonst meinen Lebensunterhalt bestreiten soll. Liebe Grüße!
1 Antwort
Ich glaube, wenn du hartz 4 bekommst darf das praktikum normalerweise nur sechs wochen, maximal mit verlängerung acht wochen dauern. besonders wenn es nicht vergütet ist, kann es schwierig sein, da du dann ja wirklich keinerlei Einkommen hast (das JC quasi für deinen praktikumsplatz den 'Lohn' zahlt).
ABER: da du ja vorhast, zu studieren, kann da vllt ne ausnahme gemacht werden? also wegen der überbrückungszeit. würde mich auf ejden fall einfach mal an meinen sachbearbeit wenden.