Ich habe auf dem zweiten Bildungsweg Abitur gemacht und möchte nun zum Wintersemester soziale Arbeit studieren. Zurzeit beziehe ich Hartz4. Vor Studienbeginn muss ich ein 3 bzw. 6 Monatiges Pflichtpraktikum absolvieren. Bekomme ich dann weiterhin hartz4? Oder darf der Sachbearbeiter mir das Praktikum verwehren ? Das Praktikum ist unbezahlt. Wüsste nicht wie ich sonst meinen Lebensunterhalt bestreiten soll. Liebe Grüße!