Bekomme ich bei Pflichtpraktikum vor dem Studium weiterhin Hartz 4?
Ich habe auf dem zweiten Bildungsweg Abitur gemacht und möchte nun zum Wintersemester soziale Arbeit studieren. Zurzeit beziehe ich Hartz4. Vor Studienbeginn muss ich ein 3 bzw. 6 Monatiges Pflichtpraktikum absolvieren. Bekomme ich dann weiterhin hartz4? Oder darf der Sachbearbeiter mir das Praktikum verwehren ? Das Praktikum ist unbezahlt. Wüsste nicht wie ich sonst meinen Lebensunterhalt bestreiten soll. Liebe Grüße!
Studium,
Hartz 4,
Praktikum