Als Werkstudent familienversichert bis zu welchem Einkommen?

Hallo,

wenn ich als Studentin nebenbei auf 450€ Basis arbeite, bin ich ja eigentlich Minijobberin und Studentin. Ich kann mit einem 450€ Job als Studentin dann weiterhin familienversichert sein.

Wie ist das aber nun, wenn ich offiziell als Werkstudentin beschäftigt bin? Hier gilt auf einmal eine andere Einkommensgrenze, bis zu der ich familienversichert bleiben kann. Hier darf ich jetzt nur 425€ verdienen, sonst müsste ich mich selbst krankenversichern.

Hier verstehe ich den Zusammenhang gerade nicht so ganz. Wenn ich offiziell als Werkstundentin eingestellt bin, darf ich weniger verdienen, als wenn ich offiziell als Minijobberin beschäftigt bin, obwohl die Rahmenbedingungen (Studentin, nicht mehr als 20 Stunden die Woche Arbeit) dieselben sind?

Dann hat man ja total den Nachteil, wenn man als Werkstudentin eingestellt ist. Oder zählt man generell nur mit einem Verdienst von über 450€ als Werkstudentin (wöchentlich Arbeitszeit natürlich trotzdem unter 20 Stunden)? Weshalb gilt dann die Grenze vom Verdienst von 425€ für die Familienversicherung bei Werkstudenten? Dann wäre man ja als Werkstudent IMMER verpflichtet, sich selbst zu versichern.

Wie ist das genau mit den Bezeichnungen Werkstudent und Minijobber und wie viel darf ich verdienen, wenn ich als Studentin weiterhin familienversichert bleiben will?

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Auslandssemester: jetzige Studentenbude wird dazu aufgegeben => Erst- oder Zweitwohnsitz im Ausland?

Vielleicht ist hier jemand, der mir in folgender Situation weiterhelfen kann: Ich komme aus Deutschland, studiere aber in NL. Bis jetzt hatte ich den Hauptwohnsitz immer bei meinen Eltern in D (da unsicher war, ob ich mit dem Studium weitermache). Jetzt gehe ich für ein halbes Jahr für ein Auslandssemester nach GB. Meine bisherige Wohnung in NL gebe ich zu diesem Zweck auf. Desweiteren sieht es mittlerweile so aus, als würde ich das Studium beenden, sprich: sicher nicht mehr hauptsächlich bei meinen Eltern in D wohnen. Eigentlich müsste ich also meinen Hauptwohnsitz verlegen und bei meinen Eltern höchstens einen Zweitwohnsitz anmelden. Dazu meine erste Frage: welche Konsequenzen würde das haben hinsichtlich Kindergeld/Haftpflichtversicherung? Kurz zum Status meiner Eltern: beide in Rente, aber haben Beamtenstatus (waren beide Lehrer: ich habe gelesen, dass das beim Anspruch auf Kindergeld anscheinend wichtig ist) Zusätzlich möchte ich meinen Hauptwohnsitz eigentlich nicht nach GB verlegen, da es sich wie gesagt nur um ein Auslandssemester handelt, sprich: zeitlich begrenzt. Reicht das als Grund um anzugeben, dass mein Lebensmittelpunkt sich NICHT in England befindet? Dann würde ich da nur einen Zweitsitz anmelden, ansonsten die Situation lassen, wie sie ist und erst nach meiner Rückkehr nach NL meinen Hauptwohnsitz ummelden. Ich bin sehr dankbar für alle Informationen!!!

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