Vermieter will Reparatur nicht zahlen?

Vor ein par Monaten wurde bei mir in der Wohnung der Wasserhahn und Ablaufrohr ausgetauscht, weil Wasser ausgetreten ist. Hab den Vermieter schon vorher darüber informiert, der hat dann gemeint, dass ich mich selbst drum kümmern soll weil es zu "Kleinreparaturen" gehört.

Der Handwerker war wegen einer anderen Sache sowieso hier (von meinem Vermieter beauftragt) und ich habe meinen Vermieter gefragt, ob der auch die anderen Sachen (Wasserhähne und Rohr) mit machen kann. Der hat "Ja, klar" gesagt und es musste eben ein neuer Wasserhahn und neues Rohr her.

Jetzt kam die Rechnung (wurde an mich geschickt???) und es übersteigt den im Mietvertrag festgellten Betrag, den der Mieter für Kleinreparaturen zahlen muss. Wobei ich der Meinung bin, dass es gar nicht zu Kleinreparaturen zählt.

Jetzt ist aber das Problem, dass mein Vermieter nicht zahlen, weil er meint, dass das nicht abgesprochen war und meint, dass er nur zugestimmt hat, dass der Handwerker sich das "anschaut" und nicht gleich repariert. Er hat auch gemeint, dass ich den Handwerker nach einen Kostenvoranschlag hätte fragen sollen (weil man das laut ihm so macht) damit er andere Angebote hätte einholen können und hätte schauen können, ob es wirklich "notwendig" gewesen wäre. Davon war nie die Rede und ist auch nirgendwo im Mietvertrag festgehalten. Laut Handwerker wurden die Sachen damals auch nicht fachgerecht eingesetzt. Was meint ihr, wie man da vorgehen sollte?

Mietrecht, Mietwohnung, Reparatur, wohnung
Waschbecken kaputt, Mieter soll alle kosten tragen?

Hallo, vor kurzem ist mir mein Seifenspender in das Waschbecken gefallen, direkt auf die schon da gewesenen Risse, wodurch das Waschbecken dort nun ein Loch hat. Sowohl Vermieter als auch Haftsflichtversicherung wurden informiert. Ein Hamdwerker wurde ersteinmal zum begutachten geschickt und es wurde besprochen das die Kostenübernahme noch geklärt werden müsse. Nun hat sich jedoch mein Vermieter bei mir mit einem Angebot gemeldet, was ich an meine Versicherung weiter leiten soll. In diesem Angebot ist nun die De und Montage, ein neues waschbecken und eine neue Mischbatterie enthalten. Auf meine Frage wie das nun mit den Kosten läuft, wurde nur mit "auf den beim Einzug gemachten Bildern, ist nicht eine so starke Beschädigung zu sehen, wie sie jetzt vorliegt" geantwortet. Des weiteren wurde mir mit geteilt, dass das Waschbecken rund 20Jahre alt sei. Nach etwas Recherche hab ich gelesen das die Lebensdauer eines waschbeckens 20-30 und einer Mischbatterie 15-20 Jahre beträgt. Nun meine Frage, kann mein Vermieter verlangen, das ich die gesammten Kosten trage, obwohl das Waschbecken Risse an der besagten Stelle hatte und es bereits 20 Jahre alt ist? Und wie kann ich das meinem Vermieter klar machen, ohne vor Gericht zu gehen?

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen, bevor ich zu einem Anwalt gehe (kostet ja auch wieder). Danke.

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Mietwohnung, Rechtsschutz, Beschaedigung

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