Mietwohnung Zutritt verweigern?

Hallo zusammen.

Ich habe momentan folgendes Problem mit meiner Hausverwaltung: Es gibt einen Wasserschaden, wo aber ich nicht Schuld daran bin. Deswegen habe ich momentan im Bad und Schlafzimmer 2 große Bautrockner und 1 Gebläse stehen. Nicht nur, dass das irrsinnig laut ist - diese Dinger verursachen in meiner ohnehin schon sehr warmen Dachgeschosswohnung Temperaturen von bis zu 40 Grad.

Ich bekomme ständig Kontrolltermine angesagt (im Schnitt so 2x pro Woche) und die sind natürlich immer Werktags am Vormittagen, wo ich in der Arbeit bin. Jeder den ich kenne arbeitet zu den Terminen wo die immer kommen. Diese dauernden Eingriffe in meine Privatsphäre stören mich schon gewaltig, aber das ist denen natürlich egal. Ich schließe immer alle Türen - somit habe ich zumindest im Rest der Wohnung "nur" 25 Grad.

Beim vorletzten Mal als es eine Wohnungsbeschau gab, haben die einfach alle Türen offen gelassen, sodass ich nicht nur im Bad und Schlafzimmer heiße Temperaturen hatte, sondern in der kompletten Wohnung eine unerträgliche Hitze herrschte. Ich habe daraufhin angerufen und mich beschwert (mir wurde gesagt ich muss unbedingt alle Türen geschlossen halten, damit nur diese beiden Räume entfeuchtet werden und selbst lassen sie dann aber offen).

Es wurde sich entschuldigt, beim letzten Mal war wieder das gleiche. Wieder habe ich es ihnen gesagt, wieder wurde sich entschuldigt. Heute war wieder jemand da zum Abflüsse kontrollieren.

Als ich zuhause angekommen bin, war der Schlüsselsafe zwar zu, aber der Code wurde nicht verstellt, sodass jeder den Code sehen konnte. Dann bin ich in die Wohnung rein - mein gesamter Teppich im Wohnzimmer (was will man im Wohnzimmer Abflüsse kontrollieren??) war voller dreckiger Schuhabdrücke, alle Türen waren wieder offen und ich habe schon wieder Saunafeeling in der Wohnung.

In der Badewanne sind schwarze Schuhabdrücke, die Waschmaschine wurde verschoben und ich kann sie alleine nicht mehr zurück schieben. Und dadurch dass die wiedermal die Türe offen gelassen haben, ist wegen Hitze ein gebasteltes Geschenk aus teuren Pralinen welches in der Küche stand und ich heute Abend verschenken wollte total geschmolzen.

Ich fühle mich so respektlos behandelt, ich verlange doch nur dass die meine Wohnung so verlassen wie sie sie vorgefunden haben, das kann doch nicht zu viel verlangt sein oder?

Kann ich da irgendwas tun, außer mich immer wieder zu beschweren, was ja bisher nichts genützt hat? Kann ich verlangen, dass solche Termine nur noch vereinbart werden, wenn ich zuhause bin? Ich bin gerade richtig stinksauer, hab gestern 2,5 Stunden damit verbracht diese Figur aus Pralinen zu basteln und nun ist alles kaputt und ich schwitze wie ein Schwein weil es so unerträglich heiß hier ist.

Mietrecht, Mietwohnung
Vermieter-freundlicher Mietvertrag? Einige ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln!

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach eine Mietwohnung und habe vor einigen Tagen eine besichtigt. Glücklicherweise besteht Interesse seitens des Vermieters, weswegen er mir vorab den Mietvertrag zugesendet hat.

Aus meiner Sicht enthält der Mietvertrag jedoch ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln, die mir bereits jetzt etwas Bauschmerzen bereiten. Nachfolgendes ist gemeint:

(1) (...) Eine Instandsetzungs-/-haltungspflicht des Vermieters für die genannten Elektrogeräte besteht nicht. --> Der Vermieter vermietet jedoch u.a. die Einbaukücke inkl. der Elektrogeräte. Im Falle eines Defekts muss er doch dann auch dafür sorgen, dass diese wieder funktionieren. Deshalb zahlt man doch einen Mietzins, oder?

(2) Hinsichtlich des Zustandes der Mietsache werden folgende Feststellungen getroffen: (...) Beanstandungen liegen nicht vor. --> Gibt es nicht hierzu ein Übergabeprotokoll?

(3) Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben und Spiegeln übernimmt der Mieter. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich nicht als Aufgabe des Mieters. Wie seht Ihr das?

(4) Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen (7 Jahre, aktuell in 5 Jahren wieder) seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letzten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu tragen. --> Grundsätzlich bin ich selbstverständlich dafür, Wohnungen in einem einwandfreien Zustand zu überlassen. Dass der Mieter jedoch dies übernimmt, halte ich für fragwürdig. Das gibt mir stark zu denken. Euch?

(5) Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 200,- Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt. Die kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität und Wasser, den Heiz- und Kocheinrichtungen, am Kühlschrank und Geschirrspüler, den Fenster- und Türverschlüssen, Rollos und Lamellenvorhänge sowie den Verschlussvorrichtungen der Fenster. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich auch hier nicht als Aufgabe des Mieters. Das geht mir zu weit.

(6) Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Mieträume versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. --> Bitte was? Wie ist das zu verstehen? Dass ich die Einrichtung nach Beendigung des Mietverhältnisses angeboten wird, obliegt alleine dem Mieter.

Fotzsetzung weiter unten...

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