Übergabeprotokoll fehlerhaft oder unvollständig, kann ich belangt werden?

Ich habe ziemlich genau 1,5 Jahre in meiner jetzigen Mietwohnung gewohnt und ziehe zum 1.12. Aus. Jetzt bin ich grad in der Vorbereitung, alles schonmal langsam einzupacken und zu planen.

In dem Bestätigungsbrief, wo mein Vermieter den Kündigungsempfang bestätigt steht, dass die Wohnung "komplett renoviert mir Raufaser weiß gestrichen" zurückgegeben werden muss. Im Mietvertrag steht zur Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses folgendes: "Die Wohnung nach Bedarf komplett in hell (möglichst weiß) und einheitlich gestrichener Raufaser an Wände und Decken [...]. Beschädigungen an den Laminatböden, Türen und Türzargen sind fachgerecht zu beseitigen.".

Ich habe dann auch nochmal auf die Übernahmebestätigung von damals geschaut, dort wurde angekreuzt, dass die Wohnung in renoviertem/tapeziertem Zustand übernommen wird. Mein Vormieter hatte nicht frisch renoviert/tapeziert, es war halt noch die Weiße Wandfarbe seines Vormieters. Auch wurden keine kleineren Macken an den Türen vermerkt, sowie der starke Grünbelag und abblätternde Farbe auf der Balkonwand.

Das war meine erste eigene Wohnung.. ich kannte mich damit leider nicht wirklich aus.(jetzt immernoch nicht wirklich, deswegen frage ich ja nach). Kann von mir verlangt werden, dass ich frisch weiß streiche/neu Tapeziere? Das Einzige was ist, ist dass halt das weiß etwas verblasst ist. Ich bin sehr sorgsam mit der Wohnung umgegangen und habe hier keine Schäden verursacht..

Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Mieterrecht
Wie risikoreich ist es Kopien von Personalausweis, Grundbuchauszug, Festgeldkonten usw. abzugeben?

Guten Tag,

unsere Tochter möchte demnächst wegen ihres Studiums eine Wohnung in einer anderen Stadt anmieten.

Dort ist sie schon auf eine interessante Wohnung gestoßen. Deren Vermieter arbeitet mit der Firma "Apato" zusammen, wo Interessenten online einen sogenannten "Mieterpass" erstellen sollen. Neben div. persönlichen Angaben sollen dort auch Unterlagen in diesen virtuellen Mieterpass hochgeladen werden, u. a. eine Kopie des Personalausweis, letzte Gehaltsabrg., Auskunft des jetzigen Vermieters, usw., usw.

Da sie während des Studiums wenig Einnahmen haben wird, würden wir auch noch für Sie bürgen. D. h. um unseren soliden finanziellen Background zu beweisen, müssten wir außer Rentenbescheiden auch noch Kopien von Tages- und Festgeld-Kontoauszügen und den Grundbuchauszugs unserer Eigentumswohnung ins Internet hochladen. Dort hätten dann verschiedene Mitarbeiter des Vermieters, der o. g. Firma und sonst noch wer Zugriff.

Kommt mir in Sachen Datenschutz und Sicherheit sehr bedenklich vor. Kürzlich gab es auch noch eine offizielle Warnung des Bundesamtes für IT-Sicherheit, man solle keine Ausweiskopien ins Internet oder per Email senden.

Ähnlich wie bei dem o. g. Vermieter und Apato ist es auch bei der sog. Plus-Mitgliedschaft von Immoscout24: auch hier sollen Dokumente hochgeladen werden. Und in Prinzip kann jeder, der angibt, Vermieter zu sein, dann Zugriff darauf haben?

Falls man aber sich weigert, Kopien von Dokumenten zu versenden, hat man natürlich auch schlechte Karten bei anderen, mutmaßlich seriösen Vermietern. Und das auf dem engen Wohnungsmarkt einer Uni-Stadt.

Frage: wie handhaben andere solche Angelegenheiten? Kopien von Ausweis, Grundbuch und ähnlichem übers Internet zur Verfügung stellen? Oder sich grundsätzlich nicht darauf einlassen?

Für Antworten danke im Voraus

Datenschutz, Immobilien, Mietwohnung, vermieter, Personalausweis
Darf ich die Einbauküche des Vermieters (die nicht Teil der Mietsache ist) durch eine neue ersetzen?

Hallo,

wir haben uns vor ein paar Monaten dafür entschieden eine neue Küche in unsere Mietwohnung einbauen zu lassen. Derzeit befindet sich in der Mietwohnung die Einbauküche des Vermieters, welche nicht zur Mietsache gehört. Der Vermieter verfasste eine extra klausel, welche beinhaltet, dass der Vermieter eine Einbauküche zur Verfügung stellt, mit einem Herd/Ofen und einer Spülmaschine welche wir nutzen dürfen. Die Spülmaschine ist allerdings nicht vorhanden.

Die jetzige Küche hat keine Spülmaschine und Mängel wie undichte Stellen in der Arbeitsplatte und das Spülbecken hebt sich von der Arbeitsplatte ab.

Da wir die Küche selber zahlen, müsste die Küche demnach auch uns gehören. Der Vermieter weigert sich jedoch das an zu erkennen und möchte eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abschließen, um für sich selbst keine Aufwendungen und Kosten zu haben. Unter anderem beinhaltet diese Zusatzvereinbarung, dass wir dem Nachmieter die Einbauküche nicht weiter verkaufen dürfen oder ausbauen und wieder mitnehmen, sondern dass diese in der Wohnung bleiben muss und am ende dem Vermieter gehört.

Sprich, wir werden vom Vermieter sehr benachteiligt. Unsere eigene Küche, welche wir zahlen, soll in dieser Wohnung bleiben und an den nächsten Mieter KOSTENFREI übergeben werden, da die Küche nach unserem Auszug laut der Zusatzvereinbarung dem Vermieter gehört, da die jetzige Küche ja noch vollfunktionsfähig ist und man diese seiner Meinung nach nicht ersetzen müsste.

Welche Rechte haben wir? Können wir seine alte Küche ausbauen und so lange lagern, bis wir ausziehen wir möchten ihm unsere Küche nicht überlassen, die wir selbst zahlen werden. Oder muss er die Küche selber zu sich nehmen, da sie nicht Teil der Mietsache ist. Darf unser Vermieter uns verbieten, die Einbauküche an den nächsten Mieter zu verkaufen? Oder Zusatzvereinbarungen erstellen welche wir unterschreiben müssen mit der Forderung, falls wir eine Küche haben wollen dann nur wenn wir seine Zusatzvereinbarung unterschreiben.

(Wir haben keine Zusatzvereinbarungen unterschrieben!)

Danke im Voraus für Hilfreiche Antworten.

MfG

küche, Mieter, Mietwohnung, Eigentum, Mieterrecht

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