Wohnungssuche: nicht ein Anbieter antwortet?

Guten Tag,

ich bin zurzeit auf Wohnungssuche, da ich von der Stadt in eine eher ruhigere Lage ziehen möchte. Meine Situation ist so, dass ich nun bald ein Studium anfange und daher meine Eltern die Wohnung bezahlen. In meinen Anfragen habe ich eine Bürgschaft angeboten oder das meine Eltern zusammen den Vertrag unterschreiben. Da meine Eltern deutlich zu viel verdienen (zusammen ca. 5-6.000 Netto (in manchen Monaten bis zu 10.000, durch Bonuszahlungen etc, bekomme ich selbst natürlich kein Bafög). Dazu kommt noch mein eigenes Gewerbe mit dem ich nun erst anfange Geld zu verdienen, da es sehr neu ist. (Erster Monat ca. 100€).
Dem Schreiben liegen die Lohnabrechnungen von März bis April bei, sowie eine ausschließlich positive Schufa Selbstauskunft. Die Wohnungen an die ich schreibe liegen so zwischen 400-600€ kalt.
Nun ist es leider jedoch so, dass ich bis jetzt auf ca. 10 Wohnungsanfragen, die ich seit Anfang Mai gestellt habe, nicht eine einzige Antwort erhalten habe, leider auch keine Absagen. Woran kann das liegen? Was mache ich falsch? =)
Das ist mein Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist (mein Name) und ich interessiere mich sehr für die ausgeschriebene 1/2-Zimmer Wohnung in der (Besagte Wohnungen) . Ich bin (mein alter) Jahre alt, Nichtraucher und schließe im kommenden Juli mein nachgeholtes Fachabitur ab. Danach beginne ich ein Fernstudium, sowie die Selbstständigkeit als Video editor/cutter. Daher würde nicht ich direkt, sondern meine Mutter den Mietvertrag abschließen, bzw. könnte ich eine Bürgschaft vorlegen, wenn Sie dies wünschen. Meine Mutter arbeitet seit ca. 30 Jahren bei (Arbeitsstelle) als Wirtschaftsinformatikerin in einer führenden Position. Die letzten drei Gehaltsabrechnungen können Sie in meinem Profil einsehen. Ebenso kann ich Ihnen alle weiteren benötigten Unterlagen via e-Mail schicken.

Falls Sie noch offene Fragen zu meiner Person haben, weitere Informationen benötigen oder einen Termin für eine Besichtigung absprechen möchten, können Sie mich unter folgenden Wegen erreichen.

E-Mail: (gebe ich hier nicht an ^^)

Telefon: (gebe ich hier nicht an ^^)

Anschrift: (gebe ich hier nicht an ^^)

Über eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank für Ihre Zeit!

Mit freundlichen Grüßen

(Mein Name)

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Übergabeprotokoll fehlerhaft oder unvollständig, kann ich belangt werden?

Ich habe ziemlich genau 1,5 Jahre in meiner jetzigen Mietwohnung gewohnt und ziehe zum 1.12. Aus. Jetzt bin ich grad in der Vorbereitung, alles schonmal langsam einzupacken und zu planen.

In dem Bestätigungsbrief, wo mein Vermieter den Kündigungsempfang bestätigt steht, dass die Wohnung "komplett renoviert mir Raufaser weiß gestrichen" zurückgegeben werden muss. Im Mietvertrag steht zur Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses folgendes: "Die Wohnung nach Bedarf komplett in hell (möglichst weiß) und einheitlich gestrichener Raufaser an Wände und Decken [...]. Beschädigungen an den Laminatböden, Türen und Türzargen sind fachgerecht zu beseitigen.".

Ich habe dann auch nochmal auf die Übernahmebestätigung von damals geschaut, dort wurde angekreuzt, dass die Wohnung in renoviertem/tapeziertem Zustand übernommen wird. Mein Vormieter hatte nicht frisch renoviert/tapeziert, es war halt noch die Weiße Wandfarbe seines Vormieters. Auch wurden keine kleineren Macken an den Türen vermerkt, sowie der starke Grünbelag und abblätternde Farbe auf der Balkonwand.

Das war meine erste eigene Wohnung.. ich kannte mich damit leider nicht wirklich aus.(jetzt immernoch nicht wirklich, deswegen frage ich ja nach). Kann von mir verlangt werden, dass ich frisch weiß streiche/neu Tapeziere? Das Einzige was ist, ist dass halt das weiß etwas verblasst ist. Ich bin sehr sorgsam mit der Wohnung umgegangen und habe hier keine Schäden verursacht..

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