Wenn ich die vertragliche Pflicht habe, den Innenhof zu säubern, habe ich dann automatisch ein Nutzungsrecht?
Laut Mietvertrag ist keine Regelung zum Innenhof des Mehrfamilienhauses angegeben, doch es wird von mir verlangt, dass ich das Grundstück pflege (kehren, rasen mähen (falls vorhanden wäre), usw..
Doch der Innehof wird vom Restaurant, dass in einer hälfte des Hauses ist, als Aussengastronomiebereich in beschlag genommen, genau vor meinen Wohnungsfenstern, der hof ist vllt 4-5 meter breit und stellt einen riesigen Resonanzkörper dar, weshalb ich tagsüber von 10-23 Uhr keinen Moment ruhe finde. Ich soll auch deren Blumen auf meiner fensterbank dulden. Alle anderen Beschwerden werden ebenfalls belächelt.
Wenn Gäste kommen, kann ich ihre Gespräche hören, als würden Sie auf meiner Couch sitzen......
Habe ich dann eigentlich mit den Pflichten auch automatisch ein Nutzungsrecht bzw eine Art Mitbestimmungsrecht?