Mietrecht – die besten Beiträge

Darf ein Wohnheim mit Kündigung drohen, wenn man die bestenden Möbel erweitert, ohne sie zu beschädigen?

Ich ziehe in ein paar Tagen in ein Wohnheim Zimmer ein. Nach Erhalt des Schlüssels war ich mehrfach dort, zahle natürlich schon Miete. Das Zimmer kommt mit sehr minimalistischen und alten Möbeln. Ich habe mir einen Aufsatz für das Bett gebaut, sodass ich eine größere Matratze haben kann. Hierbei würde das ursprüngliche Bett oder andere Möbel nicht beschädigt, da diese Erweiterung nur aufliegt.

In dem Mietvertrag steht jedoch folgendes:

Der Mieter verpflichtet sich, das Appartement mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen unverändert zu belassen und sauber, schonend und pflegend zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Verletzung dieser ihm obliegenden Sorgfaltspflicht verursacht werden. Das Ändern oder Umstellen von Einrichtungsgegenständen, das Aushängen von Türen und die Verlegen von elektrischen Leitungen einschließlich des Neuverlegens sind untersagt. Möbelstücke und sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen auch Werder innerhalb des Apartments noch zwischen verschiedenen Apartments und Räumen im Haus ausgetauscht werden.

Ich bin der Meinung, dass ich den Mietvertrag nicht verletzt habe, da ich keine Möbel bewegt oder beschädigt habe. Ich habe lediglich andere Möbel mitgebracht und in das Appartement gestellt.

Natürlich kenne ich mich gar nicht damit aus und hoffe, dass mir die Community dabei helfen kann.

Vielen lieben Dank und Freundliche Grüße

Mietrecht, Mietvertrag

Kaution einbehalten / Schadensersatz?

Meine Vermieterin will eine Teil-Kaution einbehalten da:

  • mir eine ihrer Pflanzen eingegangen ist (Wurzelfäule)
  • sie Blumenerde kaufen will zum Umtopfen der andern Pflanzen
  • ein gebogener Nagel ein kleines Loch im Putz verursacht hat. Wahrscheinlich war sie es selbst, als sie den Spiegel bei Rückkehr wieder umgestellt hat.

Muss ich dafür zahlen?

Vereinbart wurde mündlich, dass ich mich um ihre Pflanzen kümmere.

Es geht um einen begrenzten Zwischenmietvertrag in einer WG (möbliertes Zimmer).

Es gab keine Übergabe, Protokoll bei Einzug/Auszug, kein Kopie vom Hautvertrag (die Kopie stand in der WG was ich erst nach Einzug wusste), Schlüssel von Mitbewohnerin ausgehändigt und bei Auszug einfach im Zimmer gelassen.

Vertragsinhalt:

§ 1 Mietgegenstand

[...]das möblierte ausgeschriebene Zimmer, mit 17 qm. Dies schließt die Mitbenutzung von Bad, WC, Flur, offener Küchenbereich, das kleine angrenzende Zimmer und die Loggia mit ein. Die Benutzung von Bad, Küche und Geräten etc. erfolgt nach Absprache unter gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Hofbereich für Fahrräder und Mülltonnen dient der allgemeinen Nutzung aller Mieter des Hauses.

§ 2 Mietzeit/Kündigung/Beendigung

Das Mietverhältnis beginnt am xxx und endet am xxx. Es endet in jedem Falle, wenn das Mietverhältnis des Hauptmieters mit seinem Vermieter endet.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Das Zimmer ist somit bis zum Montag dem xxx mit allen übergebenen Schlüsseln und Möbeln in gereinigtem Zustand zurück zu geben.

§ 3 Mietzins [..]

§ 4 Telefonfestnetz, Internet und Verbrauchsstrom [..]

§ 5 Kaution

Der Untermieter leistet eine Kaution in Höhe von xxx. Der Hauptmieter bestätigt, die Kaution erhalten zu haben. Der Hauptmieter ist verpflichtet dem Untermieter die Kaution nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurück zu zahlen, wenn das Zimmer in vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde.

§ 6 Hausordnung

Der Untermieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an und haftet für Schäden, die er oder sein Besuch am Eigentum des Vermieters oder des Hauptmieters verursacht.

§ 7 Schlüssel / Übergabe / Zustand

Bei Mietbeginn wird ein Übergabeprotokoll für das Zimmer erstellt, hier werden auch die übergebenen Schlüssel an den Untermieter eingetragen. Das Zimmer wird im jetzigen, renovierten Zustand übergeben. Der Untermieter ist verpflichtet nach Beendigung des Untermietverhältnisses die ihm ausgehändigten oder in seinem Besitz befindlichen Schlüssel unverzüglich an den Hauptmieter zurückzugeben.

§ 8 Bezugnahme auf Hauptmietvertrag

Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag. Der Untermieter erhält eine Kopie des Hauptmietvertrages.

Kaution, Mietrecht, Schadensersatz

darf der vermieter ungefragt in gemietete garage und keller?

Hallo, ich habe ein kleines Problem.

Wir wohnen seit 4 Monaten in einer Mietwohnung und fühlten uns da auch recht wohl. Das Problem ist das die Eltern meiner Vermieterin gegenüber wohnen ( 600 Seelen dorf ) und diese Regelmäßig im Garten bei uns herum rennen. Oftmals auch in der gemieteten Garage / Keller von uns. Den Keller haben sie auch mit diversen dingen Vollgestellt. ebenso wie die Garage.

Heute aber ist mir fast der kragen geplatzt. Ich kam in der Mittagspause nach hause und sah eine Heizungsfirma die in meiner Garage ihr ganzes Werkzeug ausgebreitet hatten, sie liefen dauernd durch das haus und auch durch meinen Keller um Teile zu holen die sie benötigen. ( wie gesagt teile wurden dauerhaft zwischen gelagert ) wir haben dann den Vermieter angerufen und gefragt was das solle. dieser sagte aber dann das sie ja "nur" in der garage und Keller wären und das ja nicht schlimm sei.

( Dort haben wir " natürlich" private sachen.

Ich sagte ihnen das ich das schon schlimm finde da das dauernd ohne info passiert.

Sie sind aber denke ich der meinung das " ihnen das zusteht "

wie schon gesagt ist das ein kleines Dorf mit wenig einwohnern, eltern wohnen gegenüber.

Wir haben schon mehrfach gesagt ( im guten ) das wir das so in der Form nicht wünschen.

Welche möglichkeiten haben wir ? denn den zustand wollen wir nicht mehr weiter so hinnehmen :-(

viele gruesse und danke für die antworten !

Mietrecht, Recht

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