Mietrecht- Wann darf man als Mieter eine neue Küche usw. beanspruchen?
Hallo allen: Folgender Fall: Mieter ist in Mietwohnung mit Billig- Einbauküche gezogen, wohnt nun 12 Jahre in der Wohnung. Nun lassen sich weder die Schränke noch das WC Becken richtig säubern. Wann hat man Anspruch gegen den Vermieter auf eine neue Billig Küche und WC Becken? Dass Billigmöbel nicht lange halten, sollte ja bekannt sein. Vielen Dank für die Antworten.
3 Antworten
Für Möbel werden im Allgemeinen 15-20 Jahre angesetzt, sind Elektrogeräte in der Küche kaputt, kommt es darauf an, warum sie defekt sind.
Die andere Frage ist auch, ob die Küche mitgemietet wurde oder vom Vormieter übernommen wurde und somit Eigentum des Mieters ist.
Man mietet wie besichtigt. Also wenn muss man sich eine neue kaufen.
Was steht dazu im Mietvertrag? Ist die Einbauküche mitvermietet? Nur dann hätte man überhaupt einen Anspruch und zwar dann, wenn die Teile nicht mehr bestimmungsgemäß nutzbar sind. Darüber wird man mit dem Vermieter dann trefflich streiten können.
Auch Billigmöbel halten im übrigen lange, wenn sie denn pfleglich behandelt werden. Eine solch pauschale Aussage hilft also nicht weiter. Hier hilft es nur, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.