Den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen?

5 Antworten

Für eine Fristlose Kündigung brauchst du einen sehr trifftigen Grund.

Du kannst aber deinem VM anbieten, dass er nach deinem Auszug die Wohnung sofort neu Vermieten kann und du somit vor Fristende aus dem MV raus kommst, du kannst deinem VM auch anbieten selber Nachmieter zu suchen. Bedenke aber, das der VM in seiner Mieterwahl frei ist, er braucht keinen von dir gebrachten Nachmieter zu akzeptieren.

Eventuell will der VM die Wohnung auch nach deinem Auszug renovieren, in dem Fall kannst du ihm anbieten ihm die Schlüssel früher zu überlassen, wenn er dich aus dem MV raus lässt.

Ergo es ist Verhandlungssache.

https://rightmart.de/ratgeber/fristlose-kuendigung-durch-vermieter

Die fristlose Kündigung eines Mietverträgen ist max. aus triftigen Gründen möglich:

als Vermieter.....

  • wiederholte unpünktliche Zahlungen der Miete.
  • Mietrückstände.
  • die unerlaubte Untervermietung durch Sie als Mieter.
  • die gewerbliche Nutzung einer privaten Wohnung.
  • Vernachlässigung der Wohnung.
  • Störung des Hausfriedens.

Diese Gründe rechtfertigen eine fristlose Kündigung durch Mieterinnen und Mieter:

  • Die Beschaffenheit der Wohnung ist gesundheitsgefährdend, bspw. aufgrund von Ungeziefer, einer Schadstoffbelastung oder Schimmel.
  • Eine Nutzung, wie sie vertraglich vereinbart ist, ist aufgrund bestimmter Gegebenheiten nicht möglich. Ein Beispiel sind über einen langen Zeitraum anhaltende Baumaßnahmen.
  • Die Wohnung weist erhebliche Mängel (Feuchtigkeitsschäden, defekte Heizung etc.) auf.
  • Ihr Vermieter betritt Ihre Wohnung, ohne um Erlaubnis zu bitten oder hinreichenden Grund.
  • Ihr Vermieter betrügt bei der Nebenkostenabrechnung.
  • Der Mietvertrag basiert auf falschen Fakten – beispielsweise sind mehr Quadratmeter Wohnfläche im Mietvertrag angegeben als tatsächlich vorhanden.

Die Liste ist nur beispielhaft und ließe sich noch um einige Punkte erweitern. Vermuten Sie, dass Sie aufgrund eines Mietproblems zu einer fristlosen Kündigung berechtigt sind, bitten Sie einen Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Mietrecht um Unterstützung.

Das nennt sich fristlose Kündigung und benötigt einen Grund.

Aber was ist die Frage?

Um acht am Hallenbad.

Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.