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Was bedeutet Altersentlastungsbetrag beim Steuerbescheid?

IIch bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig mit Mieteinnahmen für ein Haus, welches ich als Ferienhaus vermiete. Seit 2016 habe ich das Haus. Ich wohne in der Schweiz.

Heute habe ich den Bescheid erhalten für die Steuererklärungsabgabe 2021. Ich weiss nicht, ob das Finanzamt die Zahlen richtig eingetragen hat, im Anhang ist ein Bild. Für 2021 spielt es keine Rolle, es geht mir jedoch um die nachfolgenden Jahre, deshalb möchte ich die Frage beantwortet haben.

In den Jahren 2016 bis 2020 (5 Jahre) wurde meine Absetzung für Abnutzung für Gebäude linear 2 % von den Anlagekosten akzeptiert, das wären 5600 Euro. Bei der vorliegenden Festsetzung ist von den Einnahmen abgezogen "ab Altersentlastungstungsbetrag Euro 760" eingetragen. Da das Einkommen unter dem Betrag liegt, wo ich Einkommenssteuern zahlen muss, ist es für diese Festsetzung nicht wichtig, jedoch 2022 ist das Einkommen höher und es spielt eine Rolle ob 2 % von den Alagekosten oder nur 760 Euro Altersentlastungsbetrag berechnet werden. Kann man eine lineare Abnutzung nur 5 Jahre lang geltend machen oder wie kommt das Finanzamt auf Euro 760? Einnahmen waren es 16'149 von Feriengästen, die inkl. NK bezahlten und die NK betrugen 7427 = 8722 Nettoeinnnahmen (Etwas von den NK muss nicht akzeptiert worden sein, ich habe noch 100 Euro für Putzmittel, Waschmittel für Bettwäsche, Kaffee, den ich zur Verfügung stellte abgezogen) . Hat das Finanzamt die Sache richtig gemacht mit diesen 760 Euro für Abnutzung? Baujahr des Hauses 2010, kommt es auf das Alter des Hauses an? Wer kennt sich mit Steuern aus?

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Immobilien, Steuern

Ist das ein zweifamilienhaus?

Hallo zusammen,

Wir möchten ein Haus kaufen. Über einen Makler.

Dieser hat angegeben, dass es ein Zweifamilienhaus sei. Bis vor wenigen jahren war es ein Einfamilienhaus, auch laut Bauplänen aus den 80ern ist es ein Einfamilienhaus. Auch um Grundbuch steht nichts Gegenteiliges. Eine Teilungserklärung gibt es nicht.

Jetzt haben Untergeschoss und Obergeschoss jeweils eine Küche und Bad sind also in sich abgeschlossen. Es gibt eine gemeinsame Hauseingangstüre und aus dem flur gehend kann man die Erdgeschosswohnung sowie am Ende der Treppe oben die Obergeschosswohnung seperat abschliessen.

Strom und Wasserzähler gibt es nur einen gemeinsamen, auch wenn es wohl technisch möglich wäre die Kreisläufe oben und unten zu trennen durch Baumassnahmen. Die Anteil der Nebenkosten wird bisher geschätzt.

Ist das jetzt ein Zweifamilienhaus nur weil der Besitzer und Makler das beschlossen haben, vermutlich um die Maklerprovision nicht hälftig zahlen zu müssen?

Oder ist das ein Einfamilenhaus mit Einliegerwohnung? (oben 60m2, unten 100m2)

Mir geht es nicht dem Verkäufer die Hälfte der Provision aufzudrücken oder den Makler um die Provision zu bringen. Ich zahle (un)gern die gesamte Provison. Dafür ist das Haus relativ günstig. Mir geht es um die korrekte Einordnung, sei es beim finanzamt oder sogar noch wichtiger im Mietrecht. Kündigungen im "mehr"familienhaus sind wohl nicht die gleichen wie die im Einfamilienhaus ... Sperrfristen etc...

Mein Hauptgedanke: es gibt keine Teilungserklärung, dann ist es auch kein Zweiparteienhaus.

Dann gibt es auch keine Sperrfristen.

Habe ich das so richtig recherchiert?

Vielen dank schonmal

Immobilien, Immobilienkauf

In Eigentum meines Partners leben kosten teilen?

Hallo zusammen,

ich lebe nun seit fast 2 Jahren zusammen mit meinem Freund in seinem Haus.
Er fragte mich damals, ob wir zusammen ziehen wollen in eine 2 Zimmer Wohnung für 500€ warm, was für mich Okay war. Da sich für ihn die Möglichkeit ergab eine Immobile zu erwerben, tat er dies und ich wollte zuerst nicht mit einziehen, weil ich bei Konfrontation keine „mein Haus meine Regeln“ - Sätze hören wollte und irgendwann eine gemeinsame Immobile anzuschaffen und ein gemeinsames Leben aufzubauen. Nach einem langen Gespräch und vielen Versprechen waren wir uns einig, dass ich mit einziehe und die Hälfte der Warmmiete der zuerst vorgeschlagenen 2 Zimmerwohnung trage. (Was die Nebenkosten deckt und wobei dann noch etwas für ihn übrig bleibt)

Da ich mir vorgestellt habe einmal mit meinem Partner zusammen Eigentum zuerwerben, versprach er mir, dass er mich vielleicht irgendwann einträgt je nachdem wie es läuft, da wir aus unseren Elternhäusern zusammen gezogen sind.

Nachdem wir ein halbes Jahr zusammen gewohnt haben, erwähnte er immer wieder, dass es ihm zu wenig ist was ich zahle. Da der Kredit ja deutlich höher ist. Ich habe zugestimmt etwas mehr zuzahlen.

Jetzt möchte er wieder mehr Geld haben. Um seine Kredit kosten möglichst zu 100% zu teilen. Was im Vorfeld nicht abgesprochen war.

Da ich den Großteil im Haushalt verrichte, zB hat er noch nie staubgewischt und insgesamt 3 Waschmaschinen gewaschen, habe ich gefragt, ob wir sowas dann auch gerechter aufteilen oder ob wir sowas vergüten wenn ich viel mehr mache. Was er natürlich nicht eingesehen hat. (Schließlich spart er durch mich viel Zeit oder eine Haushälterin).

Da ich durch die derzeitigen Immobilen Preise immer drauf zahle wenn ich eine erwerbe und sie vermiete, bin ich der Meinung es ist unverhältnismäßig, da er mich weder eintragen will noch eine andere Immobilie mit mir gemeinsam zuerwerben.

Da ich nicht vorhatte in eine Wohnung zu ziehen die so teuer ist wie sein Kredit und wir uns anfangs einig waren, finde ich diese Diskussion übertrieben. Ich würde gern wissen wie andere Paare das handhaben und diese Finanzielle Beteiligung geklärt oder festgelegt haben.
Natürlich zahle ich derzeit die Hälfte der Nebenkosten und auch etwas, was er zum Kredit zusteuern kann was etwa 1/3 seiner monatlichen Rate beträgt.

Immobilien, Lebensgemeinschaft

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