Ist das ein zweifamilienhaus?

Hallo zusammen,

Wir möchten ein Haus kaufen. Über einen Makler.

Dieser hat angegeben, dass es ein Zweifamilienhaus sei. Bis vor wenigen jahren war es ein Einfamilienhaus, auch laut Bauplänen aus den 80ern ist es ein Einfamilienhaus. Auch um Grundbuch steht nichts Gegenteiliges. Eine Teilungserklärung gibt es nicht.

Jetzt haben Untergeschoss und Obergeschoss jeweils eine Küche und Bad sind also in sich abgeschlossen. Es gibt eine gemeinsame Hauseingangstüre und aus dem flur gehend kann man die Erdgeschosswohnung sowie am Ende der Treppe oben die Obergeschosswohnung seperat abschliessen.

Strom und Wasserzähler gibt es nur einen gemeinsamen, auch wenn es wohl technisch möglich wäre die Kreisläufe oben und unten zu trennen durch Baumassnahmen. Die Anteil der Nebenkosten wird bisher geschätzt.

Ist das jetzt ein Zweifamilienhaus nur weil der Besitzer und Makler das beschlossen haben, vermutlich um die Maklerprovision nicht hälftig zahlen zu müssen?

Oder ist das ein Einfamilenhaus mit Einliegerwohnung? (oben 60m2, unten 100m2)

Mir geht es nicht dem Verkäufer die Hälfte der Provision aufzudrücken oder den Makler um die Provision zu bringen. Ich zahle (un)gern die gesamte Provison. Dafür ist das Haus relativ günstig. Mir geht es um die korrekte Einordnung, sei es beim finanzamt oder sogar noch wichtiger im Mietrecht. Kündigungen im "mehr"familienhaus sind wohl nicht die gleichen wie die im Einfamilienhaus ... Sperrfristen etc...

Mein Hauptgedanke: es gibt keine Teilungserklärung, dann ist es auch kein Zweiparteienhaus.

Dann gibt es auch keine Sperrfristen.

Habe ich das so richtig recherchiert?

Vielen dank schonmal

Immobilien, Immobilienkauf
WEG will genehmigte Terrassenüberdachung entfernen lassen?

Ich habe vor vielen Jahren eine Wohnung mit einer Terrassenüberdachung gekauft, die vom Vorbesitzer durch einen Fachbetrieb errichtet (Genehmigung u. Rechnung) wurde mir beim Kauf gezeigt.

Nun gab es Eigentümerwechsel (4 Parteienhaus) im ges. Haus. Diese möchten durch einen neuen Beschluss die Terrassen und Balkone einheitlich sanieren. In diesem Sinne wurde mir von der Hausverw. mitgeteilt, dass die Überdachung meiner Terrasse entfernt werden muss. Nach meinem Veto, wurde ich aufgefordert, den damaligen Genehmigungsbeschluss der WEG vorzuzeigen. Wie gesagt, dies war vor meiner Zeit.

Es handelt sich um die selbe Hausverwaltung von damals!! D.h.die haben den Beschluss selbst. (Leider geht die HW immer mit der Mehrheit und ist nicht neutral)

Meine Frage, bin ich in der Beweispflicht? Ich habe der Hausv. geschrieben, dass sie den Beschluss beim Vorbesitzer anfordern können (dieser ist ebenfalls noch in deren Betreuung, durch andere Immobilie) oder einfach in ihren Protokollen nachlesen. Dürfen die mir die Überdachung einfach nach 10 Jahren Eigentum abreissen, ohne meine Zustimmung? oder die Genehmigung im Nachhinein wieder zurückziehen?

Es wurde mir auch mitgeteilt, dass die Überdachung schwere Mängel aufweise. Dies ist aber nicht der Fall. Für mich ist dies schikane, um das Entfernen gerechtfertigen zu können. Bin auch ich hier in der Gegenbeweispflicht?

eigentumsrecht, Immobilien
In Eigentum meines Partners leben kosten teilen?

Hallo zusammen,

ich lebe nun seit fast 2 Jahren zusammen mit meinem Freund in seinem Haus.
Er fragte mich damals, ob wir zusammen ziehen wollen in eine 2 Zimmer Wohnung für 500€ warm, was für mich Okay war. Da sich für ihn die Möglichkeit ergab eine Immobile zu erwerben, tat er dies und ich wollte zuerst nicht mit einziehen, weil ich bei Konfrontation keine „mein Haus meine Regeln“ - Sätze hören wollte und irgendwann eine gemeinsame Immobile anzuschaffen und ein gemeinsames Leben aufzubauen. Nach einem langen Gespräch und vielen Versprechen waren wir uns einig, dass ich mit einziehe und die Hälfte der Warmmiete der zuerst vorgeschlagenen 2 Zimmerwohnung trage. (Was die Nebenkosten deckt und wobei dann noch etwas für ihn übrig bleibt)

Da ich mir vorgestellt habe einmal mit meinem Partner zusammen Eigentum zuerwerben, versprach er mir, dass er mich vielleicht irgendwann einträgt je nachdem wie es läuft, da wir aus unseren Elternhäusern zusammen gezogen sind.

Nachdem wir ein halbes Jahr zusammen gewohnt haben, erwähnte er immer wieder, dass es ihm zu wenig ist was ich zahle. Da der Kredit ja deutlich höher ist. Ich habe zugestimmt etwas mehr zuzahlen.

Jetzt möchte er wieder mehr Geld haben. Um seine Kredit kosten möglichst zu 100% zu teilen. Was im Vorfeld nicht abgesprochen war.

Da ich den Großteil im Haushalt verrichte, zB hat er noch nie staubgewischt und insgesamt 3 Waschmaschinen gewaschen, habe ich gefragt, ob wir sowas dann auch gerechter aufteilen oder ob wir sowas vergüten wenn ich viel mehr mache. Was er natürlich nicht eingesehen hat. (Schließlich spart er durch mich viel Zeit oder eine Haushälterin).

Da ich durch die derzeitigen Immobilen Preise immer drauf zahle wenn ich eine erwerbe und sie vermiete, bin ich der Meinung es ist unverhältnismäßig, da er mich weder eintragen will noch eine andere Immobilie mit mir gemeinsam zuerwerben.

Da ich nicht vorhatte in eine Wohnung zu ziehen die so teuer ist wie sein Kredit und wir uns anfangs einig waren, finde ich diese Diskussion übertrieben. Ich würde gern wissen wie andere Paare das handhaben und diese Finanzielle Beteiligung geklärt oder festgelegt haben.
Natürlich zahle ich derzeit die Hälfte der Nebenkosten und auch etwas, was er zum Kredit zusteuern kann was etwa 1/3 seiner monatlichen Rate beträgt.

Immobilien, Lebensgemeinschaft

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