Teil vom gekauften Grundstück nach dem Kauf wieder verkaufen?

Hallo,

Ich und mein Mann wollen uns ein Haus mit großem Grundstück kaufen. Insgesamt sind es rund 7600 Quadratmeter. Wovon aber „nur“ etwa 2000 Quadratmeter Wiese hinter dem alten Haus sind und der Rest ist auf der anderen Straßenseite eine riesige Wiese, welche aktuell noch verpachtet wird.

Nun folgende Frage:

der Pachtvertrag läuft demnächst aus und es wurde bereits für die Große Wiese ein Preis zum abkaufen geboten.

Den Makler haben wir bereits gefragt, ob wir das Haus mit der dahinter liegenden Wiese separat (also ohne die verpachtete Wiese) erwerben könnten, da wir die große Wiese nicht benötigen.

Da hieß es von ihm, das es nur alles zusammen gekauft werden kann, da für die Verkäufer sonst 2x Notarkosten entstünden.

Als wir daraufhin wiederum sagten, das wir dann halt alles zusammen kaufen und die Große Wiese gleich verkaufen würden, meinte der Makler, das es die Bank nicht mitmachen würde ... da wir ja einen Kredit mit der Summe X bekommen würden um alles zu erwerben und dann aber durch den Verkauf der Wiese sozusagen einen Gewinn machen und somit die Bank „verarscht“ hätten , da diese uns dann zuviel ausgezahlt hätte 🤷🏻‍♀️.

Hat er damit recht? Aber uns würde ja nichts anderes übrig bleiben? Und das Geld vom Verkauf würden wir ja gleich zur Kredit Tilgung nehmen. Oder haben wir sozusagen wie eine Art „Sperre“, das wir für einen bestimmten Zeitraum das Grundstück nicht verkaufen dürfen?

Ich hoffe man kann dem Text nachvollziehen um was es uns geht 😅.

Danke schon mal für alle hilfreichen antworten.

Grundstück, Immobilien
Höhe der AFA Sätze / Nutzungsdauer bei Garagen & Tiefgaragen?

Hallo,

ich habe im Jahr 2012 einige Tiefgaragenstellplätze, die unterhalb von Wohngebäuden liegen, gekauft und vermietet. Die Immobilien wurden in den Jahren 1973, 1985, 1997, 1999 erbaut.

Ich habe dort keine Wohnungen und vermiete auch nichts zum Wohnen.

Der Gebäudewert zzgl. anteiliger Kaufnebenkosten wurde von mir seit Übergang von Nutzen und Lasten mit 2% (Nutzungsdauer 50 Jahre) abgeschrieben.

Nun finde ich in vielen Steuerratgebern Hinweise auf andere Nutzungsdauern: 33 Jahre, 30 Jahre, 20 Jahre….bzgl. vom Baujahr abhängige Restnutzungsdauer.

Wie seht Ihr das? Habe ich zu wenig abgeschrieben?

Die Steuerbescheide sind ggf. noch nicht komplett wirksam, weil das FA sich die Prüfung der gewinnerzielungsabsicht (Gewerbeimmobilien) noch offen hält.

Kann ich daher etwas korrigieren? Sollte ich das tun?

Oder kann ich zumindest für die Zukunft noch etwas ändern? Wie müsste ich vorgehen?

Nach Kauf habe ich den Bodenrichtwert mit der Fläche das anteiligen Grundstücks (Miteigentumsanteil an der Anlage x Bodenrichtwert) genommen und als Bodenwert ausgewiesen. Der Rest war dann Gebäudewert.

Nun sehe ich (auch aus verschiedenen Gutachten), dass das sehr nachteilig ist, da der Bodenrichtwert sich ja auch mehrgeschossige Wohnbebauung bezieht und mein Bodenwertanteil nun oft bei über 50% am Kaufpreis lag.

Kann ich dies noch korrigieren?

Dieser neue Rechner zur Afa spuckt für TG Plätze aber auch nur komische Werte aus – oder könnte ich mich auf diesen berufen?

So, leider noch kurz ein weiteres Thema: ich habe gerade in einer GbR noch oberirdische Garagen auf einem Garagenhof, Baujahr 1965 und 1974, gekauft.

Sie stehen getrennt von Mehrfamilienhäusern. Massiv gebaut.

Diese finde ich in der AFA Tabelle bei 15 oder 20 oder 30 Jahre. ABER die sind nun schon seit Bau längst rum. Fange ich hier dann auch komplett von vorne an? Obwohl man das Alter wirklich sehr ansieht?

Und wenn ich bei der Kaufpreisaufteilung Gebäude zu Boden über das Ertragswertverfahren mit 60 Jahren Nutzungsdauer lt. Staatlicher Sachwertrichtlinie vorgehen muss, dann ist das ja auch im Gegensatz?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen zu diesen 3 Themen!

Liebe Grüße! 

AFA, Immobilien

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