Warum werden beim Verkauf einer Wohnung die Maklerkosten, Renovierungskosten und Eigenleistung nicht angerechnet?

Eine Wohnung für -110000 Euro 2010 gekauft, renoviert in 1/2 Jahr für 14882 renoviert ,und sehr viel Eigenleistung. Die Wohnung wurde vermietet, 2015 Mieter ausgezogen und wir bekamen ein Angebot 165000 Euro, und wir haben verkauft. Mit der Einkommensteuererklärung 2015 kam der Schock 21000 Euro Nachzahlung. Finanzamt hat eifach 165000 Euro 110000 abgezogen und 55000 Euro auf unsere Gehälter als Gewinn dazugerechnet, und somit ein Steuersatz von 24,64 errechnet. Es wurden die Maklerkosten 11871 Euro doppelt versteuert ,einmal Mehrwertsteuer 19% zusätzlich nochmal 24,64 % versteuert als Gewinn. Ebenso die Investition Materialkosten von 14882 Euro wurden als Gewinn 24,64 versteuert. Da wir die 14882 Euro fast nur Rohmaterialien investiert haben, wurde das meiste von mir und meiner Familie durchgeführt, auch davon will das Finanzamt nichts wissen. Dabei haben wir aus einer verwahrlosten Wohnung ein Schmuckstück gestaltet. Die Steuer musste bezahlt werden, aber wir haben Einspruch eingelegt, und müssen jetzt selbst Stellung nehmen. Wir werden wahrscheinlich als Spekulanten eingestuft, aber das sind wir nicht. Haben Sie eine Idee wie ich eventuell noch ein paar Tausend Euro für uns retten kann? Hätte ich dieses gewusst hätte ich natürlich nicht verkauft,hinterher ist man immer schlauer. Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen Georg Peters

Einkommensteuererklärung, Immobilien, wohnung, Wohnungsverkauf
Ist ein Pfand Objekt Tausch einer Immobilie bei schlechter Bonität möglich?

Ich bin Eigentümer einer Immobilie und musste im Jahr 2012 beim Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) abgeben.  Trotzdem erhielt ich im Jahr 2013 ein Angebot von meiner Bank für eine Anschlussfinanzierung welches ich auch angenommen habe. Seitdem läuft die Anschlussfinanzierung ganz normal und ohne Störungen.

Zum Ende diesen Jahres muss ich aus beruflichen Gründen umziehen und würde wieder eine Immobilie erwerben, natürlich erst wenn ich meine jetzige verkauft habe. Einen sogenannten Pfand Objekttausch vollziehen! Es muss nichts nach finanziert werden! Das Restdarlehen/ die Restvaluta soll auf das neue Objekt zum aktuellen Stand übernommen werden! Nun habe ich ziemlich Angst bei meiner Bank anzufragen, da ich nicht weiß, ob es bei der Bank bekannt ist, das ich in 2012 eine Vermögensauskunft abgegeben habe. Denn die Bank schrieb mir mit dem Angebot der Anschlussfinanzierung, das diese ohne weitere Überprüfung begleitet wird, heißt soviel das die Bank wohl für die Anschlussfinanzierung keine SCHUFA Prüfung vorgenommen hat?!

Nun ist meine Angst, wenn ich der Bank mein Vorhaben schildere, das ich vielleicht"schlafende Hunde"wecke und es Konsequenzen hätte.

Muss ich mit Konsequenzen rechnen? Kann mir die Bank trotzdem jetzt noch das Darlehen kündigen?

Vielen Dank in voraus für (hoffentlich) hilfreiche Antworten!

Anschlussfinanzierung, Baufinanzierung, baukredit, Immobilien, Immobilienfinanzierung

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