Was muss ich neben den Gewinn und der Afa noch versteuern bzw. zurückzahlen an das Finanzamt beim Verkauf einer vermieteten ETW innerhalb der Frist?

2 Antworten

Die Rechnung ist doch sehr einfach:

Kaufpreis

+ Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuchamt)

+ Renovierungkosten (soweit nicht gleich abgezogen bei V+V

./. Afa die in den laufenden Erklärungen abgezogen wude

= Wert der Immobilie

Dies ist vom Verkaufspreis, abzüglich Veräußerungskosten abzuziehen.

Der ermittelte Gewinn ist zu versteuern.

Du versteuerst übrigens nicht die AfA, denn die hast Du vorher bei der laufender Erklärung abgezogen. Du versteuerst lediglich die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufspreis.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

TomCiu 
Beitragsersteller
 10.05.2017, 20:05

Danke für die prompte Antwort.

Das heißt dass das Finanzamt nicht jegliche Werbungskosten ats den letzten Jahren (Schuldzinsen, Fährten zum Objekt usw) zurückrechnet ?! 

Ich also nur die Afa beachten muss und den Gewinn verstreute... 

wfwbinder  10.05.2017, 20:26
@TomCiu

Nein, natürlich nicht. nur die Dinge, die den Wert erhöht haben.

TomCiu 
Beitragsersteller
 10.05.2017, 20:45
@wfwbinder

Die Renovierung aus 2010 war als Erhaltungsaufwand in 2010 als Werbungskosten angegeben. Somit gebe ich die Renovierung wie die Afa an?

wfwbinder  10.05.2017, 20:53
@TomCiu

Nein, wenn die voll abgezogen wurde, wird sie gar nicht angesetzt.

Ich habe deine Ergänzungen gelesen.

Dein Gewinn erreichnet sich aus den 225 abzüglich Kaufpreis und Kaufnebenkosten zuzüglich der in der Zeit geleend gemachten Abschreibung.

Es würden also tendenziell über 110 T€ steuerpflichtiger Überschuss rauskommen.

Vermeiden kannst du die daraus entstehende Belastung nur, wenn du noch die 2 1/2 Jahre wartest.