Was muss ich neben den Gewinn und der Afa noch versteuern bzw. zurückzahlen an das Finanzamt beim Verkauf einer vermieteten ETW innerhalb der Frist?
Ich habe eine vermietete ETW. Diese habe ich November 2009 gekauft. Kaufpreis rd 121 TEUR. In 2010 habe ich diese für rd. 15 TEUR renovieren lassen. Nun habe ich ein Angebot über rd 225 TEUR. Bei der Versteuerung des Gewinn zu meinem pers. Steuersatz muss ich die Afa hinzuziehen. Wird noch etwas vom Finanzamt zurückgerechnet?Die seit Jahren angesetzten Schuldzinsen? Werbungskosten? Oder sind diese bereits durch die festgesetzten Bescheide ereldigt und ich versteuer nur den Gewinn mit Afa.
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