Hausvertrag bei Massahaus mit Rücktrittsrecht Grundstück vohrzeitig beeenden?

Guten Abend,

wir haben mit der DFH Haus GmbH (Massahaus) einen Hausvertrag mit Rücktrittsrecht Grundstück Anfang 2020 abgeschlossen. Für die Grundstückssuche haben wir 12 Monate im Rücktrittsvertrag berücksichtigt. Bis heute haben wir leider kein einziges der in Aussichtgestellten Grundstücke angeboten bekommen. Es hat sich auch keiner mehr bei uns gemeldet. Wir haben von unsere Seite aus Zeitungsanzeigen geschaltet, auf Online Marktplätzen inseriert, Bekannte instrumentalisiert und Laternen beklebt leider alles ohne Erfolg. Wir haben nicht eine einzige Rückmeldung erhalten die auch nur Ansatzweise in unser Budget passt. Aktuell haben wir hier im Umkreis (Düsseldorf) bis 15Km Preise von 490€ - über 1000€ pro m². Dieser Zustand wird sich ja auch bis Januar hier nicht ändern.

Bleibt also nur die Möglichkeit eines Standort wechsels inkl. Jobwechsel was die Kreditwürdigkeit natürlich killt.

Oder man legt den Plan vom Haus erstmal ad acta und guckt in ein paar Jahren mal was machbar ist. Es würde mich einfach erleichtern wenn man jetzt einfach und ohne Zusatzkosten aus dem Vertrag kommt so wie es der Berater in jedem Verkaufsgespräch immer wieder erwähnt hat. Da es ja aktuell einfach nicht zu realisieren ist.

Leider verstärkt das Internet meine Bauchschmerzen ehr noch zu dem Thema. Ich meine eine so große Firma kann doch nicht mit solch im Internet kosarinden Methoden Arbeiten das wäre doch Rufschädigend.

Da säßen ja alle (Massa, Allkauf, Okal) im selben Boot.

Hat jemand Erfahrung wie die Reaktion der DFH ist?

Im Internet stehen ja ehr ältere Sachverhalte. Und leider meist nix Positives.

Grundstück, Immobilien
Meine Oma will mir Ihre Wohnung Vererben/ Verschenken! Muss ich meinen Onkel auszahlen?

Hallo zusammen ich habe folgendes Problem und bedanke mich im Voraus für die Antworten:

Meine Oma besitzt eine Eigentumswohnung mit einem Wert von rund 150.000€.

Da Sie mit Ihrem Sohn( Mein Onkel) verstritten ist, will Sie mir diese Wohnung vererben. Am liebsten würde Sie Ihrem Sohn nichts von Ihrem Erbvermögen hinterlassen aber durch den Pflichtteil ist dies nicht möglich.

Wir waren zusammen schon beim Notar um alles offiziell zu machen. Dieser meinte zu mir aber : Wenn die Wohnung vererbt wird, müsste ich meinen Onkel "Auszahlen" und sprach von einer Summe von rund 20.000€.

Also ich bin zurzeit 20 Jahre alt und in diesem Jahr mit meiner Ausbildung fertig und habe dementsprechend dieses Geld nicht ! Und wenn ich Ihn auszahlen müsste hieße dass, das ich mir einen Kredit nehmen müsste etc. … Also muss ich mich auf ne Hohe Verschuldung einstellen Sollte meine Oma versterben. Ich will die Wohnung auch nicht verkaufen Müssen da ich diese gerne als Wertanlage behalten und evtl. Vermieten möchte.

Meine Frage ist nun: Mir ist zwar Klar das meinem Onkel der Pflichtteilsanspruch zusteht und soll von mir aus auch so sein.. Aber wieso soll ICH ihn Auszahlen und woher wird dieser oben genannte Betrag von rund 20.000€ hergeleitet ?

Zudem hätte ich eine weitere Frage : Sollte meine Oma mir Ihre Wohnung noch in Lebzeiten verschenken. Muss ich da meinem Onkel trotzdem den teil des Wohnungswerts auszahlen? Schließlich ist es doch Ihr gutes Recht mit der Wohnung zu tun was Sie mag und in dem Fall zu verschenken an wen Sie mag. Außerdem könnte Sie mir die Wohnung doch auch für beispielsweise 5000€ verkaufen?

Also mein Ziel wäre es natürlich Ihm nichts in Zukunft ausbezahlen zu müssen

Ich bedanke mich nochmal und bleiben Sie gesund !

Erbe, erbrecht, Familie, Immobilien, Pflichtteil, schenkung, wohnung
Baufinanzierung ohne festen Arbeitsvertrag?

Hallöchen,

Meine Freundin und ich haben ein super schönes Haus für 45000 tsd angeboten bekommen welches wir wirklich gerne kaufen würden. Allerdings haben wir dort ein paar Kleinigkeiten die uns bei der Finanzierung Steine in den Weg werfen würde.

Folgende Situation:

Ich: 27, Selbstständig

Sie: 23,NOCH in der Ausbildung.

Ihr seht das Problem!?

Erstmal zu mir. Ich war bis vor kurzem noch Angestellter und habe mein Gewerbe nur nebenbei gehabt. Dies hat sich vor ein Paar Monaten geändert sodass ich nun Vollzeit in meinem Gewerbe Arbeite. Aufgrund dessen habe ich leider bei der Bank nur SEHR wenig vorzuweisen. Vollzeit verdiene ich ~2500€ netto im Monat.

Zu meiner Freundin. Diese ist noch 2 Monate in der Ausbildung und nach ihrer Prüfung bekommt sie einen Zeitvertrag. Sie zieht nach ihrer Prüfung zu mir etwa 70km weshalb sie sich aktuell hier in der Gegend einen neuen Job sucht. Sie wird voraussichtlich nach ihrer Prüfung etwa 1500€ netto verdienen.

Uns ist klar das Ich niemals so einen Kredit bekommen würde und sie ohne Festvertrag auch nicht. Daher hat sich sowohl ihre Mutter als auch ihr Vater (Geschieden) dazu bereit erklärt zu Bürgen. Somit wäre es vermutlich am Sinnvollsten wenn nur sie das Haus kauft und ich "zur Miete" dort wohne.?

Zurzeit wohne ich alleine und habe eine Warmmiete von 700€ zu Zahlen. Würde sie das Haus Kaufen können hätte sie bei 70000€ ~600€ zu Zahlen. Was logischerweise dann auch noch durch 2 geteilt werden würde.

Daher würden wir das Haus gerne kaufen. Um es vorab zu nehmen, wir haben uns das Haus bisher sorgfältig angeschaut und für das Geld wäre es ein Traum.

Gibt es Erfahrungen dazu, ist unter diesen Umständen überhaupt ein Finanzierung möglich und wenn ja Welchen weg sollten wir dort wählen?

Danke im vorraus :)

Baufinanzierung, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Kredit
Zwangsversteigerung / Inserate ohne Zustimmung des Eigentümers?

Guten Abend,

Nach Scheidung von Person A und Person B ist das gemeinsame Haus in der Teilungsversteigerung. Der Termin ist vom Amtsgericht bereits festgesetzt.

Aktuell leben in dem Haus noch Person B mit deren leiblicher Tochter. Die beiden tragen z. Zt. noch die anfallenden laufenden Kosten für die Immobilie (Finanzierung, Abgaben, Energiekosten etc.).

Seit ein paar Tagen ist auf dem Grundstück richtig Bambule, es halten verstärkt PKW´s vor dem Haus, aus denen Fotos vom der Immobilie gemacht werden und es betreten immer wieder Fremde das besagte Grundstück, gucken durch die Fenster und klingeln häufig auch.

Diese Situation ist für Person B und die Tochter sehr belastend und beängstigend, zumal die Tochter Rollstuhlfahrerin ist und tagsüber teilweise allein zu Hause ist. Die Polizei scheint das Treiben nicht zu interessieren.

Die Immobilie wird bereits durch 2 verschiedene Agenturen

  • AZ Agentur für Zwangsversteigerungsinformationen GmbH
  • Argetra GmbH

OHNE ZUSTIMMUNG von Person B auf diversen Internetportalen zur Vermittlung angeboten. In den Ausschreibungen werden die Straße, die Postleitzahl und der Ort genannt.

Nun die Frage:

Dürfen besagte Agenturen ohne die Zustimmung des (Noch-)Eigentümers B die zur Teilungsversteigerung stehende Immobilie einfach im Internet inserieren und zur Vermittlung anbieten? Kann man ggf. rechtlich gegen diese Agenturen vorgehen bzw. die Löschung der Inserate verlangen?

Und was kann man ggf. gegen das Betreten des Grundstücks durch Unbefugte/Fremde rechtlich unternehmen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus!

John

Immobilien, Zwangsversteigerung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Immobilien