Mutter hat ihren Schmuck zu Lebzeiten einem Kind geschenkt?
Unsere Mutter hat ihren Schmuck zu Lebzeiten bei voller Geschäftsfähigkeit einem Kind geschenkt. Nach ihrem Tod wurde ihr Vermögen in gleiche Teile unter den Geschwistern verteilt. Der Anteil je Kind ist um ein Vielfaches höher als der jeweilige Schmuckanteil, wäre dieser aufgeteilt worden. Kann ein Kind nun Anspruch auf den Anteil des verschenkten Schmucks fordern? Die Schenkung kann über eides stattliche Erklärung bestätigt werden.
1 Antwort
Haben die übrigen Kinder deswegen weniger als ihren Pflichtteil bekommen?
Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wenn nein, dann gibt es keinen Anspruch auf Ausgleich und zwar völlig ungeachtet der 10 Jahresfrist.
Die Schenkung war 7 Monate vor dem Erbfall, das restliche Vermögen wurde zu gleichen Teilen verteilt