Unsere Mutter hat ihren Schmuck zu Lebzeiten bei voller Geschäftsfähigkeit einem Kind geschenkt. Nach ihrem Tod wurde ihr Vermögen in gleiche Teile unter den Geschwistern verteilt. Der Anteil je Kind ist um ein Vielfaches höher als der jeweilige Schmuckanteil, wäre dieser aufgeteilt worden. Kann ein Kind nun Anspruch auf den Anteil des verschenkten Schmucks fordern? Die Schenkung kann über eides stattliche Erklärung bestätigt werden.