Der Vater ist vor 4 Wochen verstorben und die Stiefmutter lebt noch? Es gibt 2 leibliche Kinder des Vaters, aber keine gemeinsamen? Was bedeutet dasPflichtteil?
3 Antworten
Ist dein Vater mit der Stiefmutter im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet gewesen, erbt sie 1/4 und gleichhohen pauschalierten Zugewinn, also 1/2 des Reinnachlassen; die andere Hälfte teilen sich (all) seine Kinder.
Deinen Angaben zufolge bist du demnach zu 1/4 als Miterb*in berufen.
Sollte dein Vater dich testamentarisch von dieser Erbfolge ausgeschlossen haben, kannst du gegen jeden Erben deinen Pflichtteil fordern, der besteht in der Hälfte deines gesetzliuchen Erbrechts in Geld, also 12,5% oder 1/8 dessen, was dein Vater nach Abzug (auch hälftig gemeinsamer) Schulden, seinen Beerdigungs- und Trauerfeierkosten und dem sog. Voraus, der der Witwe zufällt (Faimilienauto, Hausrat) übrig blieb.
Noch Fragen?
G imager761
Pflichtteil tritt hier nur ein, wenn ein Testament vorliegt.
Das gesetzliche Erbe wäre gem. §§ 1371 und 1931 BGB 1/2 für die Ehefrau (Stiefmutter) und je 1/4 für die beiden Kinder gem. § 1924 BGB.
Wenn es ein Berliner Testament gibt (beim Tod des Erstversterbenden, erbt der Ehegatte alles), könnten die Kinder 1/2 des gesetzlichen Erbes als Pflichtteil fordern, also je 1/8, was in Geld auszuzahlen wäre.
Kernfrage/n ?
Liegt ein Testament vor - wenn ja Einzel- oder Berliner Testament? Oder greift die natürliche Erbfolge?
Lebten Dein Vater und seine Frau in einer Zugewinngemeinschaft oder gab es einen Ehevertrag?