Ich habe heute ein Schreiben von eos Inkasso Deutschland GmbH bekommen es geht um eine vorderung gegenüber beiner Schwester die vor mehr als 5 Jahren verstarb?

AndiRat  12.08.2021, 19:20

Haben die einen "Vollstreckungsbescheid" vom Gericht? Steht da was im Schreiben dazu drin?

Bibi5 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 19:34

Nein steht nichts drin auch ist im Schreiben des Inkasso ihr zweiter Name nicht genannt so wie in den Verträgen der Telekom und der Ärger fing auch erst nach dem tot an

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also: Wenn da noch eine alte Telefonrechnung offen ist, dann wären die Erben heute die Schuldner. Das wären vermutlich Deine Eltern, weil die die gesetzlichen Erben der Schwester sind. Du nicht, denn Geschwister sind hier keine gesetzlichen Erben.

Eos -Inkasso muss aber nachweisen, dass diese Kosten tatsächlich noch offen sind.

Und: Wenn Eos- Inkasso keinen gerichtlichen Mahn/ Vollstreckungsbescheid hat, dann wären die Kosten heute verjährt. (Nur mit Vollstreckungsbescheid wären sie nicht verjährt, weil da die Frist 30 Jahre ist.)

Deine Eltern sollten also einen Brief an EOS - Inkasso schicken, in dem steht:

  1. EOS- Inkasso soll nachweisen, dass diese Telefonkosten tatsächlich entstanden sind und noch offen sind.
  2. EOS- Inkasso soll nachweisen, dass sie die Forderung erworben haben oder eine Vollmacht für die Telekom haben. Denn immerhin behauptet die Telekom, die Sache sei erledigt.
  3. Die Forderung ist verjährt. Telekomforderungen verjähren nach 3 Jahren. Andernfalls soll EOS- Inkasso nachweisen, dass ein unverjährter Vollstreckungsbescheid vorliegt und diesen in Kopie mitschicken.

Natürlich kannst Du diesen Brief aufsetzen und von den Eltern unterschreiben lassen.

Wenn die einen Vollstreckungsbescheid haben, der noch nicht bezahlt ist, dann wird den Eltern nichts anderes übrig bleiben, als das zu zahlen.

Nach Gesprächen mit der Telekom liegt dort auch nix mehr vor

Das ist klar. Die haben die Forderung an EOS verkauft. Bei denen ist der Fall erledigt.

Ihr müsst Euch von EOS die Basis der Forderung nachweisen lassen. Diese Inkassobüros behaupten erstmal, dass es Forderungen gibt und treten sehr forsch auf.

Aber die sind verpflichtet, die Basis der Forderung nachzuweisen.

Es müssen z. B. Schulden sein, die vor dem Tode Deiner Schwester entstanden sind, weil die aus dem Erbe hätten bezahlt werden müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Snooopy155  12.08.2021, 19:38

So wie ich es verstehe, wurde der Telekom damals nicht unter Vorlage einer Sterbeurkunde von einem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht. Dadurch entstanden dann zumindest weitere Grundgebühren bei der Telekom. Welche dies sind muß EOS Inkasso benennen.

Bibi5 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 19:41
@Snooopy155

Doch das habe ich gemacht und da auch alle offenen vorderung beglichen dann passierte 5 Jahre nix und jetzt eos

Snooopy155  12.08.2021, 19:47
@Bibi5

Das sollte sich ja gegenüber EOS mit Kontoauszügen leicht belegen lassen.

wfwbinder  12.08.2021, 20:45
@Bibi5

Wenn es zwischen durch keinen Mahnbescheid gab, ist die Forderung sowieso verjährt.

Bibi5 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 19:36

Können die Firmen denn nach so langer Zeit noch kommen mit Forderungen die nach Jahren keiner mehr nachvollziehen kann

Ohne gefühllos klingen zu wollen, stellt sich doch vorrangig die Frage, ob es eine (gerichtlich ) titulierte Forderung gibt?