Meine Tante ist kürzlich verstorben. Sie hat ein Postbankgirokonto, von dem noch zwei Daueraufträge für Kellermiete abgehen.

Ich als ihre Nichte habe die Vermögenssorge auch über den Tod hinaus.

Da ich die beiden Keller nicht so schnell räumen kann, daß das Konto noch genügend gedeckt ist für die Abbuchung der Kellermieten für den nächsten Monat, den ich noch brauche .. darf ich (ich habe keinen Erbschein) etwas Geld auf das Konto meiner verstorbenen Tante einzahlen?

Da sie früher Grundsicherung als Aufstockung zur Rente erhalten hat und seit dem Aufenthalt im Pflegeheim hat der Bezirk Oberbayern Aufzahlung geleistet. Deshalb müsste ich bei Beantragung eines Erbscheines die Sozialleistungen, soweit in meiner Macht stehend, an den Staat zurückzahlen.