Einzahlung auf Nachlasskonto?
Meine Tante ist kürzlich verstorben. Sie hat ein Postbankgirokonto, von dem noch zwei Daueraufträge für Kellermiete abgehen.
Ich als ihre Nichte habe die Vermögenssorge auch über den Tod hinaus.
Da ich die beiden Keller nicht so schnell räumen kann, daß das Konto noch genügend gedeckt ist für die Abbuchung der Kellermieten für den nächsten Monat, den ich noch brauche .. darf ich (ich habe keinen Erbschein) etwas Geld auf das Konto meiner verstorbenen Tante einzahlen?
Da sie früher Grundsicherung als Aufstockung zur Rente erhalten hat und seit dem Aufenthalt im Pflegeheim hat der Bezirk Oberbayern Aufzahlung geleistet. Deshalb müsste ich bei Beantragung eines Erbscheines die Sozialleistungen, soweit in meiner Macht stehend, an den Staat zurückzahlen.
4 Antworten
Hast Du Dir schon einen Überblick verschafft, was in den Kellern ist?
Ist "Keller räumen" = entsorgen, oder ist es heraussuchen, was noch brauchbar ist und Rest entsorgen?
Ggf. Rücksprache mit dem Vermieter suchen.
Das mit der Einzahlung würde ich mir sparen.
Die Frage der Rückzahlung von Sozialleistungen ergibt sich eigentlich nur bei verwertbarem Vermögen und das wäre schon früher fällig gewesen.
Ich persönlich würde unter diesen unklaren Bedingungen mich gar nicht in die Nachlassverwaltung einmischen, auch nicht über die bestehende Vollmacht.
Wenn es keine näheren Verwandten gibt, steht ggf. die Erbausschlagung an. Ob die Erben früher geleistete Sozialleistungen erstatten müssen, obwohl kein Nachlass vorhanden ist, das bezweifle ich auch. Möglicherweise könnten sich aber Forderungen des Heimes ergeben. Ich würde wohl lieber 30,-€ in die Erbausschlagung investieren.
Wenn Du trotzdem dem Kellervermieter eine Monatsmiete schenken möchtest, kannst Du das ja auch direkt tun. Die Kontoverbindung siehst Du ja auf den Kontoauszügen.
Weißt du denn sicher, dass die Daueraufträge noch ausgeführt werden? in der Regel löscht die Bank Daueraufträge, wenn der Tot bekannt wird. Nur Lastschriften werden weiter eingelöst?
Und wie kommst du darauf, dass du Sozialleistungen erstatten musst ?
+
Bist du denn gesetzlicher Erbe? weil dann wärst du ja auch ohne Erbschein haftbar, wenn du so etwas befürchtest.
darf ich (ich habe keinen Erbschein) etwas Geld auf das Konto meiner verstorbenen Tante einzahlen?
Hast du eine Kontovollmacht?
Nicht jede Bank akzeptiert noch Bareinzahlungen auf fremde Konten. Aber einer Überweisung sollte nichts entgegen stehen…