Wie versteuere ich den "Unterhalt" für meine Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft?

Hallo liebe Community,

ich habe ein Problem mit der Einkommensteuererklärung und werde bei google leider nur zum Teil fündig, bzw. bekomme zu viele unterschiedliche Meinungen.

Es geht um folgendes:

Ich wohne mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung (beide stehen im Mietvertrag und wir wohnen schon über ein Jahr zusammen) und Sie hat keinerlei Einkommen, sodass ich für Ihren kompletten Lebensunterhalt aufkomme (Miete, NK, Krankenkasse, Nahrung usw.). Da wir ja somit in einer Bedarfsgemeinschaft leben und mein Verdienst zu hoch war (zumindest bis incl Juni 2014 - danach haben wir von meinem ALG1 und meinem Dispo "gelebt" ), hatte Sie keinen Anspruch auf ALG 2 oder sonstige Sozialleistungen (Antrag wurde auch nicht gestellt)! Wir haben zwar jeder ein eigenes Konto, Zahlungen wurden bis heute jedoch alle von meinem Konto geleistet. (Meine Freundin hat eine Kontovollmacht für mein Konto)

Nun habe ich mehrfach gelesen, dass ich pauschal den Höchstbetrag von 8354€ + den ebenfalls von mir geleisteten KK-Beiträgen über der Anlage Unterhalt steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.

Wenn ich es denn richtig verstanden habe:

...Steuerfreiheit gilt nur für laufende Zahlungen Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Steuerzahler diese Zahlungen für 2014 auf Antrag bis zu 8354 Euro (2013: 8130 Euro) vom Gesamtbetrag seiner Einkünfte abziehen. Der Höchstbetrag kann sich noch um gezahlte Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen. Hat der Unterhaltsempfänger noch eigene Einkünfte oder Bezüge, so wird der Höchstbetrag gekürzt um die Einkünfte oder Bezüge, die 624 Euro im Jahr übersteigen. Der Empfänger muss den Unterhalt grundsätzlich nicht versteuern. Das gilt auch für den Empfänger, der Zahlungen von Freunden erhält. Besonderheiten gelten für den Unterhalt an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner...

Quelle: FAZ ( http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuertipps/steuertipp-unterhalt-richtig-absetzen-12804304.html )


Dazu hätte ich aber noch 2. Fragen:

1. Muss ich diesen Gesamtbetrag zusätzlich im Mantelbogen eintragen? Wenn ja wo und als was deklariert?

2. Muss meine Freundin in Ihrer Steuererklärung diesen Betrag irgendwo als Einkommen angeben? Wenn ja wo? (Geldleistungen hat Sie ja von mir nicht direkt erhalten)


Ich hoffe hier sind ein paar Experten, die mir damit weiterhelfen können!!!

Beste Grüße Klaus

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Einkommensteuer bei Rentennachzahlung

Guten Tag,

im Jahr 2012 bezog ich ganz normales Gehalt (St.Kl. IV) und meine Frau Krankengeld. Diese habe ich auch bei der Einkommensteuererklärung 2012 ganz normal angegeben, kein Problem. Meine Frau bezog weiter Krankengeld bis 31.05.2013. Seit dem erhält meine Frau EU-Rente. Diese wurde rückwirkend zum 01.03.2012 bewilligt, also rückwirkend für den Zeitraum, in dem sie Krankengeld bezog, das wir ja versteuert haben. Wir erhielten für den rückwirkenden Zeitraum eine "Nachzahlung" von rd. 14.500 Euro, die wurde jedoch von der Krankenkasse kassiert, da die ja in der Zeit Krankengeld gezahlt hat. Wir haben also nicht wirklich eine Nachzahlung erhalten, nur Krankenkasse und Rentenversicherung haben untereinander ihre Finanzen geregelt. Damit waren schon mal wir, Krankenkasse & Rentenversicherung quitt. So weit so gut. Bei Finanzamt jedoch blieb das Krankengeld versteuert. Nun mache ich die Einkommensteuererklärung 2013 und gebe folgerichtig auch die EU-Rente meiner Frau an (muss ja versteuert werden), inkl. der Nachzahlung für 2012. Klingt ja logisch. Sehe ich ja ein. Allein wir haben ja bereits das Krankengeld 2012 versteuert, welches wir ja (durch den Ausgleich Krankenkasse <-> Rentenversicherung) gar nicht erhalten haben. Krankengeld + EU-Rente sind in etwa gleich hoch, sodass sie eine ähnliche Steuerlast verursachen müssten. Jedoch würden wir ja jetzt beides versteuern. Was müssen wir also tun, um das zu verhindern? Die Rentennachzahlung einfach nicht angeben? Oder müssen wir 2012 neu berechnen lassen (KG-Steuer-Erstattung dafür Rentennachzahlung-Besetuerung)? Geht das automatisch? Kann man das irgendwo im Vordruck der Steuererklärung angeben - nur ich finde das nicht?

Wer weiss Rat?

Vielen Dank. Viele Grüße Huddel

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