Beirat in einer WEG, keine Kostenerstattung, steuerliche Relevanz?
kann ich als Beirat in einer WEG z. B. Kosten für Fahrten zu Terminen (Begehung wegen Reparaturmaßnahmen, Rechnungsprüfung, WEG-Versammlung) steuerlich geltend machen? Darüber hinaus noch etwas?
2 Antworten
Warum sollte der Steuerzahler für etwas aufkommen, was Sache der WEG ist? Wenn Dir die Kosten für die Ehrenamtliche (!) Tätigkeit zu hoch sind, lasse Dir eine Aufwandpauschale zahlen oder nicht wiederwählen.
Geht es um eine vermietete Wohnung, können die Kosten dafür sicher im Rahmen V+V geltend gemacht werden. Die Fahrkosten zur Wohnung, wenn erforderlich, bzw. zur Versammlung setze ich auch an. Der Betrag ist allerdings kaum den Aufwand wert, solche Fahrten festzuhalten.
Die Frage kann sich ja nur bei einer Mietwohnung stellen, bei selbstgenutztem Wohnraum fällt das unter Privatvergnügen. Zudem frage ich mich, woran Du denn da denkst: Fahrtkosten können vbei Einnahmen aus V+V geltend gemacht werden. Die Welt ist das aber nicht.
Ich kann das Thema noch nicht greifen.
Ja, die Feinmotorik läßt mit den Jahren nach. Trink Biovital!
Selbst da habe ich noch Bedenken. Leider weiß ich nicht genau, welche.
Ich kann das Thema noch nicht greifen.