Einkommenssteuerberechnung, Kleingewerbe, keine Belege für Material
Hallo, ich denke darüber nach ein Kleingewerbe anzumelden und einen Dawanda-Shop zu eröffnen. Da ich verheiratet bin und meine Mann Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit hat, liegen wir bei der Einkommenssteuer sicher über dem Freibetrag auch wenn ich noch nicht weiß, wie hoch mein Umsatz mit meinen selbstgemachten Sachen sein wird. Mein Problem ist folgendes: Als ich im Laufe des Jahres die Materialien für meine Sachen gekauft habe, war es nur als Hobby gedacht, nicht für den Verkauf. Da es sich überwiegend um Stoffe handelt, die ich bar bezahlt auf dem Stoffmarkt gekauft habe, habe ich keine Belege für meine Ausgaben. Wenn ich jetzt eine Einkommenssteuererklärung mache, kann ich dann gar keine Materialkosten ansetzen, da ich sie nicht belegen kann?? Ich meine, ich bin zwar selbst schuld daran, dass ich keine Belege habe, aber es ist ja auch klar, dass ich die Materialien irgendwas gekostet haben müssen. Die Preise weiß ich auch noch - kann sie aber eben nicht belegen. Ich habe gelesen, man kann einen Eigenbeleg erstellen, aber doch nur im Ausnahmefall, das wird doch nicht für alle Ausgaben dieses Jahres funktionieren, oder? Außerdem habe ich gelesen, dass man auch beim Eigenbeleg einen Kontoauszug o.ä. zum Beweis anheften muss. Kann mir irgendjemand helfen? (Für die Zukunft sammle ich natürlich die Rechnungen). Noch eine Frage - habe vor ein paar Wochen eine Nähmaschine gekauft, die 400 Euro gekostet hat. Diese wird ausschließlich für mein Kleingewerbe genutzt. Der Preis übersteigt wahrscheinlich den Umsatz für die nächsten Monate. (So gut wird mein Shop ja wahrscheinlich nicht einschlagen) Sollte ich das Material bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wirklich nicht mehr ansetzen können, kann ich dann wenigstens die Nähmaschine ansetzen? Auf einmal oder muss ich sie über mehrere Jahre abschreiben? Im Voraus vielen vielen Dank für eine Auskunft.
3 Antworten
vielen lieben Dank - Ihr habt mir sehr geholfen. Jetzt weiß ich, was ich machen muss. Habe schon mal alle Materialien mit Menge und Preis aufgelistet. Bei ca. der Hälfte hatte ich gar nicht bar bezahlt und kann die Kosten sogar noch anhand von Kontoauszügen und/oder E-Mail-Verkehr nachweisen. Von der Liebhaberei hatte ich noch gar nicht gehört - habe das jetzt nachgelesen. Vielen Dank nochmal und schöne Grüße Sonja
Die Nähmaschine hat 400 Euro gekostet, also kannst du sie noch dieses Jahr voll absetzen. Für deinen Stoffeinkauf würde ich einen Eigenbeleg schreiben. Dadurch wird vermutlich für dieses Jahr ein Verlust entstehen. Das Finanzamt wird dann ganz schnell mit dem Argument Liebhaberei kommen und dir deinen Verlust nicht anerkennen wollen. Musst du selber wissen, ob du dich nicht lieber als Liebhaberei einstufen lässt.:)
Hallo, die Aufwendungen für das Material ist als Privateinlage zu erfassen. Wenn Sie die Preise noch wissen umso besser. Machen Sie hierüber eine Auflistung der verschiedenen Stoffe und über den Preis. Die Nähmaschine ist als Geringwertiges Wirtschaftsgut (selbständig nutzbar und unter 410,--€ Anschaffungspreis) in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe absetzbar. Klar das die ersten Jahre warscheinlich nur ein Verlust erzielt wird. Das Unternehmen muss ja erst mal anlaufen und bekannt werden. Aber vorsicht, nach ein paar Jahren (so ca. 4-5 Jahren) sollte sich schon ein Gewinn verzeichnen lassen. Denn da muss man aufpassen, dass das Finanzamt einen nicht Liebhaberei unterstellt. Aber wie gesagt in den ersten Jahren sehe ich da keine so großen Probleme. Schöne Grüße C.M.