Umzugskosten, wann aus beruflichen Grund, verkürzung Arbeitsweg
Hallo, ich bearbeite gerade eine Steuerklärung in der ich Umzugskosten angegeben habe. Diese wurden jedoch gestrichen weil der Arbeitsweg nicht erheblich verkürzt wurde! Laut maps wurde der Weg um 52 min kürzer. Eigentlich sollten es ja 60 min sein. Die Entfernung hat sich um 19 km verringert. Lohnt es sich wegen 52 min und 19km Verkürzung des Arbeitsweges in Einspruch zu gehen oder sind diese Faktoren einfach keine Verkürzung? Vielen Dank schonmal vorab für eure Antworten ;-)
2 Antworten
Steht vielleicht im Arbeitsvertrag, daß Umzug nötig ist, dann hättest Du ein gutes Argument. Erreichst du den Arbeitsplatz nun wesentlich leichter, ist es auch nicht unbedingt nötig, daß die Zeitersparnis mind. 1 h beträgt. Vielleicht kannst Du nun zu Fuß zur Arbeit, das wäre auch ein Argument. Oder Du fährst nun künftig öffentl. Verkehrsmittel, dann siehts auch gut aus. Man kann also handeln mit dem Finanzamt, nicht gleich aufgeben. Über google findest Du noch mehr Tips zum Thema
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Für den Weg zur Arbeit kann ja nur die einfache Entfernung angesetzt werden, also die Hin-Fahrt. Die Rück-Fahrt hat der Arbeitnehmer ja komplett selbst zu tragen. Der Vorteil wäre in diesem Fall ja19km x 0,30€=5,70€ pro Arbeitstag. Bei über 200 Arbeitstagen kommen da über 1000€ raus. Das ist nicht gering, sodaß die Umzugskosten sich nach einigen Jahren rechnen.