Dienstwagen für Mitarbeiter, die fast nur privat damit fahren...

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Warum sollte das nicht rechtens sein, wenn der geldwerte Vorteil mit der sog. 1 %-Regelung besteuert wird? Vermutlich sagt Dir diese Regelung nichts. Die Namensgebung ist auch sehr irreführend, denn die Besteuerung geht über die 1 % pro Monat noch hinaus. Sie scheint bei Dir weitere Neidgefühle aufkommen zu lassen. Daher habe ich Dir hier einen Link zur weiteren Information: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-10103.xhtml?currentModule=home


angestellt9 
Beitragsersteller
 29.08.2012, 10:51

vermutlich muss man es unter dem Aspekt sehen: die Premiumhersteller würden hier massive Probleme bekommen, wenn es das System nicht mehr gäbe.

Ein Dienstwagen, der nur dienstlich genutzt wird, ist nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der Mitarbeiter kann diesen Dienstwagen dann aber auch nicht für Fahrten zur Arbeit nutzen.

In dem Moment, in dem eine private Nutzung erfolgt, wird der geldwerte Vorteil zu versteuern sein, d.h. üblicherweise hat der Mitarbeiter dann einen Gehaltsverzicht und den geldwerten Vorteil zu tragen. Das ist vor allem aufgrund der vom Arbeitgeber getragenen Kosten für Kraftstoffe, Reifen, Reparaturen, Inspektionen etc. bei einem entsprechenden Anteil von Privatfahrten interessant. Ab einem Volumen von ca. 20.000 km p.a. ist jedoch der Dienstwagen für den Arbeitgeber auch vorteilhafter als die Einzelabrechnung von km mit dem Privat-Pkw.