Dienstwagen für Mitarbeiter, die fast nur privat damit fahren...
noch eine Frage, die mich umtreibt:
wir haben Mitarbeiter in der Firma, die einen Dienstwagen gestellt bekommen haben. Diese fahren jedoch fast nur privat mit dem PKW rum. Und die Firma trägt die Kosten und die Mitarbeiter wenden die 1%-Regelung an.
Passt das zusammen? Ist das rechtens?
2 Antworten
Warum sollte das nicht rechtens sein, wenn der geldwerte Vorteil mit der sog. 1 %-Regelung besteuert wird? Vermutlich sagt Dir diese Regelung nichts. Die Namensgebung ist auch sehr irreführend, denn die Besteuerung geht über die 1 % pro Monat noch hinaus. Sie scheint bei Dir weitere Neidgefühle aufkommen zu lassen. Daher habe ich Dir hier einen Link zur weiteren Information: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-10103.xhtml?currentModule=home
vermutlich muss man es unter dem Aspekt sehen: die Premiumhersteller würden hier massive Probleme bekommen, wenn es das System nicht mehr gäbe.
Ein Dienstwagen, der nur dienstlich genutzt wird, ist nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der Mitarbeiter kann diesen Dienstwagen dann aber auch nicht für Fahrten zur Arbeit nutzen.
In dem Moment, in dem eine private Nutzung erfolgt, wird der geldwerte Vorteil zu versteuern sein, d.h. üblicherweise hat der Mitarbeiter dann einen Gehaltsverzicht und den geldwerten Vorteil zu tragen. Das ist vor allem aufgrund der vom Arbeitgeber getragenen Kosten für Kraftstoffe, Reifen, Reparaturen, Inspektionen etc. bei einem entsprechenden Anteil von Privatfahrten interessant. Ab einem Volumen von ca. 20.000 km p.a. ist jedoch der Dienstwagen für den Arbeitgeber auch vorteilhafter als die Einzelabrechnung von km mit dem Privat-Pkw.