Einkommensteuerbescheid: Einkünfte aus Gewerbebetrieb falsch

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Dem Erläuterungstext des Finanzamts zufolge würde ich vermuten, dass du die Zahlungsströme zur Umsatzsteuer unzutreffend ermittelt hast und das FA dies korrigiert hat.

Hast du denn mal gegengeprüft, ob das, was das Finanzamt schreibt, richtig ist?


ToniSoft 
Beitragsersteller
 12.07.2013, 21:24

Danke für den Tipp! Ich habe in der Tat die Umsatzsteuerströme für alle vier Quartale 2012 mit angegeben. Ich hatte auch gelesen, dass eigentlich das letzte Quartal in der nöchsten Steuererklärung mit berücksichtigt wird, weil ja die USt für das Q4 2012 ja auch erst Anfang Januar beglichen werden muss. Ich hatte aber damals von einer Regelung gelesen, dass regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die dem Vorjahr zuzuordnen sind, auch dem Vorjahr zugeordnet werden können.

EnnoBecker  13.07.2013, 08:43
@ToniSoft

. Ich hatte aber damals von einer Regelung gelesen, dass regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die dem Vorjahr zuzuordnen sind, auch dem Vorjahr zugeordnet werden können.

Das ist die 2x10-Tage-Regel. Die besagt, dass regelmäßige Zahlungen, die bis zu 10 Tage vor oder nach dem Jahreswechsel fällig sind und bis zu 10 Tage vor oder nach dem Jahreswechsel bezahlt werden, dem anderen Kalenderjahr zugeordnet werden.

Du brauchst also alle drei Merkmale, um dies zu tun:

  • Regelmäßigkeit
  • +/- 10 Tage Fälligkeit
  • +/- 10 Tage Zahlung.

Ich halte diese Regelung für bescheuert und wende sie nicht an, da lass ich es lieber drauf ankommen.

Du musst nun prüfen:

  1. ob die Anwendung bzw. Nichtanwendung der regel 2011/2012 und 2012/2013 zu der abweichenden Summe führt, und wenn ja
  2. ob die Regel anwendbar ist

Dann hat deine Einspruch eine Chance.

ToniSoft 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 19:23
@EnnoBecker

Danke! Ich habe inzwischen vom Finanzamt die Bestätigung erhalten, das genau wegen der 10 Tages Regel mein Einkommen anders berechnet wurde. Ein Lastschrifteinzug reicht nicht aus, um die 10 Tagesfrist zu wahren. Meine Argumentation war, das ich ja keinen Einfluss auf den Zeitpunkt habe, wann das Finanzamt die Umsatzsteuervorauszahlung einzieht.

EnnoBecker  07.08.2013, 19:26
@ToniSoft

Die Argumentation kann nicht greifen.

Du hast ja auch keinen Einfluss darauf, wann die Ampel auf Rot springt und musst trotzdem anhalten.

Und der Vergleich ist nicht weit hergeholt: Auch die Ampelschaltungen sind Verwaltungsalt - so wie ein Steuerbescheid.

Das mindeste was man bei der EST für einen Gewerbebetrieb einreicht ist eine Einnahme/Überschußrechnung. Dort werden alle Einnahmen und Ausgaben verbucht. Wenn das unterbleibt setzen die die Einnahmen anhand der vorliegenden Daten an. Hier die Meldung zur Umsatzsteuer. Offensichtlich fehlen hier kaufmännische Grundkenntnisse, Grundkenntnisse im Steuerrecht. Besser Steuerberater kontaktieren. Übrigens: Die Frage der Anerkennung stellt sich bei Gewerbeeinkünften so nicht, es müssen nur korrekte Belege vorgehalten werden und alles korrekt verbucht werden.


ToniSoft 
Beitragsersteller
 12.07.2013, 16:24

Eine Einnahmen-Überschussrechnung habe ich natürlich mit amtlichen Vordruck EÜR eingereicht. Dort wird auch ein Gewerbeertrag ausgewiesen, der von dem im Bescheid ermtitelten Gewinn um 2500 EUR abweicht.

hildefeuer  12.07.2013, 19:05
@ToniSoft

Man kann Dir hier wenig weiter helfen, da man wenig erfährt. Frag doch das Finanzamt. Vielleicht erklären die Dir woran es liegt. Was soll das für eine E/Ü sein mit amtlichem Vordruck? Hast Du etwa den Vordruck EÜR ausgefüllt und die Einnahmen Überschußrechnung nicht beigelegt? Es scheint als ist Deine Buchhaltung nicht schlüssig. An Deinen Ausführungen merkt man auch das Du Laie bist. Wende Dich an einen Steuerberater. Es reicht halt nicht nur Summen zu nennen, ich reiche immer die Einnahmen/Überschußrechnung nebst Buchungsjornal nach Konten ein. Damit ist jede Buchung nachvollziehbar.

ToniSoft 
Beitragsersteller
 12.07.2013, 21:21
@hildefeuer

Danke für deine Hinweise! Ich habe nur den EÜR Vordruck ausgefüllt mit Taxman und keine eigene EÜR und kein Buchungsjournal abgegeben. Meines Wissens werden Belege und das Buchungsjornal ja auch nicht benötigt, da man ja alle Belege selber aufbewahren muss für den Fall einer Steuerprüfung. Ich habe die Steuererklärung übrigens nur elekrtonisch mit Elster abgegeben, in Papierform musste ich nichts abgeben. Im Vorjahr wurde ich nochmal dazu aufgefordert, die Steuererklärung in Papierform einzureichen, dieses Jahr nicht. Schönen Abend!