Kann ich durch Verluste mit einer eigens gegründeten GbR Einkommenssteuer/Lohnsteuer geltend machen?

Verluste aus GBR mit Einkommenssteuer verrechnen

Hallo Zusammen, ich bin 25 und habe meine letzten Steuererklärungen von einem Steuerhilfsverein machen lassen. Dieses Jahr habe ich mich viel mit dem Thema beschäftigt und möchte jetzt selbst aktiv werden.Über einen meiner Professoren wurde mir kund getan, dass man auch bei der Steuererklärung kreativ sein kann. Ich habe für meinen Großvater Letzt ein Konzept für einen Familienpool entworfen, damit er seine Immobilien bündeln und unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer besser weitergeben kann. Dabei kam ich auf eine Idee. Hierzu bitte keine Kommentare bezüglich Moral. Falls jmd. hier Ahnung bezüglich der rechtlichen Machbarkeit meiner Idee hat bitte ich einfach nur um fachliches Feedback. Mein Plan: Mein Opa gründet eine GbR oder GmbH zur Immobilienverwaltung. ( Sein Steuerberater würde in den ersten Jahren die Buchhaltung übernehmen (bin mir über die Rechte und Pflichten der jeweiligen Gewerbeformen bewusst)) Ich würde ihm in Zukunft dabei unterstützen seine 5 Häuser mit insgesamt 12 Mietwohnungen zu vermieten ( Anzeigen schalten usw.) Kann ich hierzu eine GbR gründen, mit der ich eine seiner Wohnungen miete. Die Miete würde ungefähr die Höhe meiner Einkommenssteuerabgaben meines jetzigen Jobs betragen. Da meine Consulting GbR nur "bezahlt" wird wenn ich Mieter vermittle, was bei nur 12 Wohnungen und Langzeitmietern seltenst vorkommt, mache ich jeden Monat die Miete mit meiner GbR Verlust. Seine GbR muss auf meine Mietgewinne nur 15 % Körperschaftssteuer zahlen. Die restlichen 85% legt er in Rücklagen für die GbR an und unter der Hand ist vereinbart, dass ich mein Geld im Erbfall gesondert vererbt bekomme. Ich zahle damit zwar jeden Monat ca 400€ miete an ihn, könnte diese aber über meine Steuererklärung und die Verluste meiner GbR geltend machen und 85% meiner Mietzahlungen werden sicher für mich aufbewahrt. Einziger Verliere hier = Das Finanzamt von denen ich meine Einkommenssteuer zurück verlange. Ist das rechtlich machbar? Gibt es noch andere Ideen für mein Szenario um künstliche Werbungskosten zu erzeugen? Vielen Dank für eure Hilfe

Sparen, einkommensteuer, Gbr
Muss ich als Student mit zwei Nebenjobs eine Steuererklärung abgeben?

Ich suche bereits den ganzen Tag nach einer Lösung, finde aber etwas unterschiedliche Antworten. Ich habe im letzten Jahr zwei Jobs nebeneinander gehabt, beide unter 450 €, aber zusammen über 450 € (unter 800 € zusammen). Ich bin nie über die 20-Stunden-Regelung gekommen und habe das ganze Jahr über bei beiden Arbeitgebern durchgehend gearbeitet.

Im Grunde wurde ich bei einem Arbeitgeber in Steuerklasse 1, bei dem anderen in Steuerklasse 6 angemeldet, so zumindest der Plan. Auf meinen Abrechnungen stand aber jetzt bei beiden immer Steuerklasse 6, ist da etwas schiefgelaufen, oder übersehe ich etwas?

Weiterhin habe ich gelesen, dass man, sobald man bei zwei Arbeitgebern beschäftigt ist, zur Steuererklärung verpflichtet ist. Ist das richtig? Damit hätte ich die Frist ja verpasst...

Andererseits wurde ich als Minijobbler gemeldet, beim anderen Arbeitgeber als Werkstudent. Ändert sich dadurch etwas?

Dass ich eine Steuererklärung bei nicht vorliegender Pflicht nachreichen kann, ist mir bewusst, weshalb ich dies eigentlich auch nachholen wollte. Es geht mir jetzt lediglich darum, mögliche Mahngebühren, hätte ich eine Erklärung abgeben sollen, gering zu halten und alles schnellst möglichst nachzureichen, sofern notwendig.

Kann mir da jemand Auskunft geben? Sollten die Informationen nicht reichen, gerne Bescheid geben, wovon dies noch abhängig ist. Vielen Dank!

Student, einkommensteuer, nebenjob, Steuererklärung
Minijob, Midijob und selbständiger Kleinunternehmer?

Was ist alles bei folgendem Fall zu beachten:

Minijob unter 450,- € brutto/Monat und gleichzeitig Midijob unter 850,- € brutto/Monat bei unterschiedlichen Arbeitgebern und gleichzeitig selbständig als Kleinunternehmer geschätzt bis zu 600,- € Umsatz/Monat

Für die Einkommenssteuer: Sind hierfür alle Einkünfte (Minijob, Midijob und Selbständigkeit) heranzuziehen?

Kann für den Minijob die 2 % Pauschsteuer veranschlagt werden, so dass man diese max. 450,- € nicht bei dem zu versteuernden Einkommen berücksichtigen muss?

Ist bei der Lohnsteuerklasse irgendwas zu beachten? Können Mini- und Midi-Job beide unter der Lohnsteuerklasse 1 laufen?

Die Sozialversicherungen sind ja über den Midijob abgedeckt. Da Mini- und Midijob zusammen auf über 850,- € kommen, werden jedoch für beide Sozialversicherungsabgaben fällig, richtig?

Ab wann müsste man sich für die Selbstständigkeit zusätzlich versichern, falls die Einnahmen aus der Selbständigkeit steigen? Gemessen am Umsatz oder am Zeitaufwand?

Darf man den beiden Arbeitgebern des Mini- und Minijobs zusätzlich dazu selbständige Leistungen in Rechnung stellen, wenn sich die Selbständigkeit nicht ausschließlich aus diesen Leistungen ergibt sondern auch noch andere Kunden bedient werden. Muss das in einem gewissen Verhältnis zueinander sein? Also die anderen Kunden überwiegen? Wenn ja, welche Maßeinheit (Entgelt oder Zeitaufwand) ist dafür ausschlaggebend?

Noch irgendwas zu berücksichtigen, das noch nicht angesprochen wurde?

einkommensteuer, Kleinunternehmer, Minijob, Selbstständigkeit, Sozialversicherung
Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

Hallo,

ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.

Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.

Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?

Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?

Danke und Gruß, Martin

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