Mein Mann und ich haben die Möglichkeit, für ein Jahr nach England oder in die Niederlande zu ziehen, weil er dort ein Jobangebot bekommen hat. Ich bin in Deutschland freiberuflich im Home Office für deutsche Kunden tätig und würde mein Unternehmen für ein Jahr Auslandsaufenthalt nur ungern aufgeben.

Ich könnte über meine Eltern in Deutschland gemeldet bleiben. Kann ich dann weiterhin die deutsche KV genießen, hier Steuern und RV zahlen? Der Aufwand würde dadurch natürlich viel geringer gehalten werden, als wenn ich hier alle Zelte abreiße und sie im Ausland neu aufschlage.

Ist das rechtens? Oder gilt hier die 183-Tage-Regel, von der ich schon öfter gelesen habe?

Ich danke euch für eure Antworten.